110 Fachbegriffe, 110 % Leistung
110 Fachbegriffe, 110 % Leistung
Die Verwaltung von Immobilien, sei es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder Mietshäuser, erfordert umfangreiches Fachwissen und eine Vielzahl administrativer Aufgaben. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Verantwortlichkeiten, die im Rahmen der GdWE-Verwaltung* (ehemals WEG-Verwaltung) und Miethausverwaltung von Bedeutung sind. Mit diesem Wissen möchten wir Eigentümern und Mietern gleichermaßen helfen, ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.
Unser Anspruch auf höchste Servicequalität spiegelt sich in unserem Katalog von 110 Fachbegriffen wider. Jeder Begriff steht für unser umfassendes Fachwissen und unser Engagement, Ihnen 110 % Leistung zu bieten. Wir gewährleisten, dass alle Aspekte Ihrer Immobilienverwaltung mit größter Präzision betreut werden – für eine Verwaltung, auf die Sie sich voll und ganz verlassen können.
*Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass GdWE für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer steht, während WEG das Wohnungseigentumsgesetz bezeichnet.
Die Verwaltung von Immobilien, sei es für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder Mietshäuser, erfordert umfangreiches Fachwissen und eine Vielzahl administrativer Aufgaben. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Begriffe, die im Rahmen der GdWE-Verwaltung* (ehemals WEG-Verwaltung) und Miethausverwaltung von Bedeutung sind.
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*Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass GdWE für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer steht, während WEG das Wohnungseigentumsgesetz bezeichnet.
Abberufung
Gemäß § 26 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kann der Verwalter jederzeit durch einen Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) abberufen werden. Dieser Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung. Die Abberufung kann sowohl ordentlich, unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen, als auch außerordentlich erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie grobe Pflichtverletzungen oder der Verlust des Vertrauens der Eigentümer. Der Beschluss zur Abberufung bedarf keiner Begründung, um rechtlich wirksam zu sein, jedoch kann die außerordentliche Abberufung bei Missbrauch gerichtlich angefochten werden.
Abrechnungsspitze
Die Abrechnungsspitze ist der Betrag, der sich aus der Jahresabrechnung in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ergibt und zeigt die Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten und den bereits geleisteten Vorauszahlungen der Eigentümer. Sie gibt also entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben für den einzelnen Wohnungseigentümer an, abhängig davon, ob die Vorauszahlungen zu hoch oder zu niedrig waren, um die im Wirtschaftsplan kalkulierten Kosten zu decken.
Berechnung der Abrechnungsspitze:
Auswirkungen der WEG-Reform 2020:
Mit der WEG-Reform 2020 wurde festgelegt, dass die Eigentümer nun nicht mehr über die gesamte Jahresabrechnung selbst abstimmen, sondern lediglich über die sich ergebenden Abrechnungsspitzen bzw. Nachschüsse oder Vorschussanpassungen. Dadurch wird der Fokus auf die tatsächlichen Abweichungen von den im Wirtschaftsplan kalkulierten Kosten gelegt, was zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei der Abwicklung führt.
Abflussprinzip
Das Abflussprinzip ist eine Methode, nach der die Jahresabrechnung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) erstellt wird. Es besagt, dass in der Abrechnung nur solche Kosten berücksichtigt werden, die tatsächlich im Abrechnungszeitraum bezahlt wurden – unabhängig davon, wann die Verbindlichkeiten entstanden sind. Es handelt sich also um eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung, bei der nur Geldflüsse erfasst werden, die im Abrechnungsjahr stattgefunden haben.
Anwendung des Abflussprinzips:
In der Jahresabrechnung einer GdWE werden nach dem Abflussprinzip alle Zahlungen erfasst, die in einem bestimmten Wirtschaftsjahr tatsächlich geleistet wurden. Dabei spielt es keine Rolle, wann die zugehörigen Rechnungen ausgestellt oder die Leistungen erbracht wurden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung.
Beispiel:
Eine Rechnung für Instandhaltungsarbeiten aus dem Jahr 2023 wird erst im Jahr 2024 bezahlt. Diese Ausgabe wird dann in der Jahresabrechnung für das Jahr 2024 erfasst, obwohl die Arbeiten im Vorjahr durchgeführt wurden.
Abgrenzung zum Leistungsprinzip:
Das Leistungsprinzip, das in der Heizkostenverordnung zwingend für die Abrechnung von Heizkosten gilt, weicht vom Abflussprinzip ab. Hier wird nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung berücksichtigt, d. h., wann die Kosten verursacht wurden. Dies führt häufig zu sogenannten Abgrenzungen, die transparent in der Abrechnung dargestellt werden müssen.
Abstimmungsverfahren (Eigentümerversammlung)
Das Abstimmungsverfahren in der Eigentümerversammlung regelt, wie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Beschlüsse fasst. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt die Abstimmung in der Regel durch einfache Mehrheit der anwesenden und vertretenen Eigentümer, sofern das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung keine qualifizierte Mehrheit vorschreibt. Jeder Eigentümer hat grundsätzlich eine Stimme, die nach Miteigentumsanteilen gewichtet sein kann, wenn dies in der Gemeinschaftsordnung so festgelegt ist.
Es gibt verschiedene Abstimmungsarten:
Stimmenthaltungen zählen in der Regel nicht als abgegebene Stimmen. Außerdem sind bei bestimmten Beschlüssen, wie der Verwalterbestellung oder dem Wirtschaftsplan, klare Vorgaben zu beachten.
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder eine andere Einheit innerhalb eines Gebäudes baulich vollständig von den anderen Einheiten getrennt ist. Dies bedeutet, dass jede Einheit über einen separaten, verschließbaren Zugang verfügt. Die Bescheinigung ist Voraussetzung, um eine Immobilie in Sondereigentum aufzuteilen und Teilungserklärungen im Grundbuch einzutragen.
Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich, um das Wohnungseigentum oder Teileigentum zu begründen. Sie wird von der Baubehörde nach einer Prüfung der Bauunterlagen erteilt. Ohne diese Bescheinigung können einzelne Wohnungen oder Einheiten nicht als eigenständiges Sondereigentum verkauft oder übertragen werden.
Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der dazu dient, den Anspruch des Käufers auf die Übereignung einer Immobilie zu sichern, bevor der eigentliche Eigentumsübergang durch die Eintragung der Auflassung im Grundbuch vollzogen wird. Sie schützt den Käufer vor dem Risiko, dass der Verkäufer die Immobilie ein weiteres Mal veräußert oder belastet.
Die Auflassungsvormerkung wird in der Regel nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags auf Antrag des Notars im Grundbuch eingetragen und gibt dem Käufer das Recht, den Eigentumsübergang durchzusetzen. Sie bleibt im Grundbuch bestehen, bis die Auflassung vollzogen und der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen wird.
Dieser Mechanismus ist ein wichtiger Bestandteil des Immobilienkaufs, da er sicherstellt, dass der Verkäufer nach dem Abschluss des Kaufvertrags keine weiteren Verfügungen über das Grundstück treffen kann, die den Käufer benachteiligen würden.
Auflassung
Die Auflassung bezeichnet die formelle Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Sie ist ein wesentlicher Schritt beim Immobilienkauf und muss gemäß § 925 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar erklärt werden.
Die Auflassung findet in der Regel im Rahmen des notariellen Kaufvertrags statt und sichert den rechtlichen Übergang des Eigentums, der durch die Eintragung ins Grundbuch vollzogen wird. Ohne die Auflassung kann der Käufer nicht als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Sie ist somit ein unverzichtbares Element beim Kauf von Immobilien und wird in der Praxis mit dem Kaufvertrag kombiniert.
Wichtig ist, dass die Auflassung unwiderruflich ist und das Recht des Käufers auf die Eintragung im Grundbuch begründet.
Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den die Betriebskosten- und Hausgeldabrechnung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) erstellt wird. In der Regel umfasst der Abrechnungszeitraum ein volles Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Am Ende dieses Zeitraums erstellt der Verwalter eine Jahresabrechnung, die die tatsächlichen Kosten und die bereits geleisteten Vorauszahlungen der Eigentümer gegenüberstellt.
Gemäß § 28 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) muss die Abrechnung spätestens sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. In der Jahresabrechnung werden die verschiedenen Posten, wie Instandhaltung, Verwaltungskosten und Betriebskosten, detailliert aufgeführt, und die Differenz zwischen den Vorauszahlungen und den tatsächlichen Kosten ergibt entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben für die Eigentümer.
Der Abrechnungszeitraum ist also entscheidend für die finanzielle Planung und Transparenz innerhalb der GdWE.
Abschlagszahlung
Die Abschlagszahlung bezeichnet eine vorab geleistete Zahlung, die auf zukünftige Kosten angerechnet wird. Im Rahmen der Immobilienverwaltung und insbesondere bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) wird diese häufig als regelmäßige Vorauszahlung auf das Hausgeld oder die Betriebskosten genutzt. Die Eigentümer zahlen monatliche oder quartalsweise Abschläge, um die laufenden Kosten der Gemeinschaft wie Instandhaltung, Verwaltung, Heizkosten und Versicherungen zu decken.
Diese Zahlungen werden am Ende des Abrechnungszeitraums in der Jahresabrechnung mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Falls die tatsächlichen Kosten die Abschlagszahlungen übersteigen, wird eine Nachzahlung fällig; andernfalls erhalten die Eigentümer ein Guthaben. Die Abschlagszahlung dient somit der kontinuierlichen Deckung der Kosten, ohne dass einmalige hohe Zahlungen erforderlich sind.
Außenanlagen
Außenanlagen sind alle Flächen und Einrichtungen einer Immobilie, die sich außerhalb des Gebäudes befinden und zum Gemeinschaftseigentum der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gehören. Dazu zählen beispielsweise Gärten, Parkplätze, Gehwege, Spielplätze, Fahrradstellplätze, Grünflächen oder Terrassen, die gemeinschaftlich genutzt werden können.
Die Verantwortung für die Pflege, Instandhaltung und Verwaltung dieser Anlagen liegt bei der GdWE bzw. dem Verwalter. Typische Maßnahmen umfassen das Mähen von Rasenflächen, die Reinigung von Gehwegen, die Schneeräumung im Winter sowie die Instandhaltung von Zäunen oder Beleuchtungen. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung der Außenanlagen werden in der Regel über das Hausgeld oder als Betriebskosten auf die Wohnungseigentümer umgelegt.
Da Außenanlagen zum Gemeinschaftseigentum gehören, können über deren Nutzung und Gestaltung nur durch gemeinschaftliche Beschlüsse der Eigentümerversammlung entschieden werden.
Aufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist ein technisches und rechtliches Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum detailliert darstellt. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilungserklärung, die für die Begründung von Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erforderlich ist. Der Aufteilungsplan wird in der Regel von einem Architekten oder Bauingenieur erstellt und zeigt in zeichnerischer Form, welche Gebäudebereiche zu den einzelnen Wohnungen (Sondereigentum) und welche zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören, wie Treppenhäuser, Flure, Dachboden oder Kellerräume.
Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde geprüft und genehmigt werden und bildet die Grundlage für die Eintragung des Sondereigentums im Grundbuch. Er dient auch dazu, die Nutzung der verschiedenen Bereiche des Gebäudes festzulegen und ist daher ein wichtiges Instrument zur Klarstellung der Rechte und Pflichten der Eigentümer in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE).
Außerordentliche Eigentümerversammlung
Eine außerordentliche Eigentümerversammlung wird einberufen, wenn dringende oder wichtige Entscheidungen, die nicht bis zur nächsten regulären, jährlichen Eigentümerversammlung warten können, getroffen werden müssen. Dies kann z. B. bei unvorhergesehenen Ereignissen wie großen Schäden am Gemeinschaftseigentum, der dringenden Abberufung des Verwalters oder bei kurzfristigen Beschlüssen über bauliche Maßnahmen notwendig sein.
Die Einberufung erfolgt durch den Verwalter oder, wenn dieser nicht tätig wird, durch eine bestimmte Anzahl von Eigentümern (gemäß WEG mindestens ein Viertel der Eigentümer nach Miteigentumsanteilen). Die Einladungsfrist und Formalien entsprechen in der Regel den gesetzlichen Anforderungen wie bei einer ordentlichen Versammlung (§ 24 WEG). Die Eigentümer müssen rechtzeitig über die Tagesordnungspunkte informiert werden, damit sie sich auf die Versammlung vorbereiten können.
Beschlüsse, die in der außerordentlichen Eigentümerversammlung gefasst werden, haben dieselbe rechtliche Gültigkeit wie die in einer ordentlichen Versammlung.
Bauliche Veränderung
In der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) können Balkonkraftwerke ein Thema werden, wenn ein Eigentümer plant, eine solche Mini-Solaranlage auf seinem Balkon zu installieren. Da der Balkon in der Regel zum Sondereigentum zählt, der Außenbereich jedoch häufig als Teil des Gemeinschaftseigentums angesehen wird, müssen bestimmte rechtliche und organisatorische Fragen berücksichtigt werden.
Zustimmung der GdWE:
Da die Installation eines Balkonkraftwerks Auswirkungen auf das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes haben kann, ist es oft erforderlich, die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzuholen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) muss gegebenenfalls über den Einbau entscheiden, insbesondere wenn die äußere Fassade oder das Geländer des Balkons verändert werden. Diese Zustimmung wird üblicherweise in der Eigentümerversammlung eingeholt.
Eingriff in das Gemeinschaftseigentum:
Ein Balkonkraftwerk könnte als bauliche Veränderung angesehen werden, wenn es dauerhaft an der Fassade oder dem Balkon installiert wird. Nach der WEG-Reform 2020 muss eine bauliche Veränderung von der Eigentümerversammlung genehmigt werden, wenn dadurch das Erscheinungsbild oder die Substanz des Gemeinschaftseigentums verändert wird. Sollte der Einbau des Balkonkraftwerks keinen oder nur minimalen Einfluss auf die anderen Eigentümer haben, reicht in einigen Fällen eine einfache Mehrheit.
Haftung und Versicherung:
Ein weiteres Thema für die GdWE könnte die Haftung sein, falls das Balkonkraftwerk Schaden am Gebäude oder an Dritten verursacht. Hier sollten Wohnungseigentümer sicherstellen, dass ihre Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt und gegebenenfalls die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsprechende Regelungen in der Hausordnung oder im Verwaltervertrag trifft, um solche Risiken zu minimieren.
Bauliche Veränderung
Eine bauliche Veränderung bezeichnet jede Umgestaltung oder bauliche Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, die über die reine Instandhaltung oder Instandsetzung hinausgeht und den optischen, funktionalen oder strukturellen Zustand des Gemeinschaftseigentums verändert. Beispiele dafür sind der Einbau von Balkonen, die Errichtung von Markisen oder größere Umbaumaßnahmen, die das Gemeinschaftseigentum oder den Charakter der Wohnanlage betreffen.
Gemäß § 22 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) dürfen bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorgenommen werden. In der Regel bedarf es eines Beschlusses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), bei dem alle betroffenen Eigentümer zustimmen müssen, wenn die bauliche Maßnahme wesentliche Interessen beeinträchtigt. Seit der WEG-Reform 2020 reicht allerdings in vielen Fällen bereits eine qualifizierte Mehrheit aus, insbesondere bei Maßnahmen, die der Barrierefreiheit, dem Einbruchsschutz oder dem Laden von E-Fahrzeugen dienen. Eigentümer, die von der baulichen Veränderung keinen oder nur einen geringen Nutzen haben, dürfen jedoch nicht mit Kosten belastet werden, es sei denn, die Eigentümerversammlung beschließt es anders.
Bauliche Instandsetzung
Die bauliche Instandsetzung umfasst Maßnahmen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands des Gemeinschaftseigentums dienen. Im Gegensatz zu baulichen Veränderungen zielt die Instandsetzung darauf ab, den ursprünglichen Zustand zu bewahren oder zu erneuern, ohne dass das Gebäude dabei verändert wird. Typische Beispiele sind Reparaturen am Dach, die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden oder die Erneuerung von kaputten Fenstern im Treppenhaus.
Bauliche Instandsetzungen sind notwendig, um die Funktion und Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Gemäß § 21 WEG gehört die Instandsetzung zu den Aufgaben der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), und die Kosten werden gemeinschaftlich über das Hausgeld oder die Instandhaltungsrücklage getragen. Da diese Maßnahmen dem Erhalt des Gemeinschaftseigentums dienen, ist keine besondere Zustimmung der Eigentümer erforderlich, sie können in der Regel vom Verwalter veranlasst werden. Größere Maßnahmen müssen jedoch in der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden.
Bauträgervertrag
Ein Bauträgervertrag ist ein spezieller Vertragstyp, der zwischen einem Bauträger und einem Käufer abgeschlossen wird. Der Bauträger verpflichtet sich dabei, ein Grundstück oder eine Immobilie zu bebauen und dem Käufer nach Fertigstellung als Eigentum zu übertragen. Dies beinhaltet den Bau oder Umbau eines Gebäudes sowie den Verkauf von Wohnungseigentum oder Teileigentum, das noch nicht vollständig fertiggestellt ist.
Der Bauträgervertrag regelt alle wichtigen Aspekte des Bauvorhabens, darunter die Bauweise, Ausstattung, Fristen, Kaufpreis und Zahlungstermine. Da der Käufer in der Regel für eine noch zu errichtende Immobilie zahlt, ist der Bauträger verpflichtet, eine sogenannte Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft zu stellen, um den Käufer vor dem Risiko eines Baustopps oder einer Insolvenz des Bauträgers zu schützen.
Ein Bauträgervertrag unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der Vertrag wird stets notariell beurkundet, und die Eigentumsübertragung erfolgt erst nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme der Bauarbeiten.
Beschluss
Ein Beschluss ist eine Entscheidung, die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) in einer Eigentümerversammlung getroffen wird. Diese Beschlüsse sind bindend für alle Eigentümer und regeln gemeinschaftliche Angelegenheiten, die das Gemeinschaftseigentum oder das Zusammenleben betreffen. Zu den typischen Beschlussgegenständen gehören der Wirtschaftsplan, bauliche Veränderungen, Instandhaltungsmaßnahmen und die Wahl oder Abberufung des Verwalters.
Ein Beschluss kommt zustande, wenn die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Eigentümerversammlung erreicht wird. Die einfache Mehrheit reicht für die meisten Beschlüsse aus, es gibt jedoch Sonderfälle, in denen eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit erforderlich ist (z. B. bei grundlegenden baulichen Veränderungen). Jeder Beschluss muss ordnungsgemäß protokolliert werden und kann von den Eigentümern innerhalb eines Monats gerichtlich angefochten werden, wenn er gegen Gesetze oder die Gemeinschaftsordnung verstößt.
Beschlüsse treten erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist in Kraft oder, falls angefochten, nach gerichtlicher Klärung.
Beschlussantrag
Ein Beschlussantrag ist ein formeller Vorschlag, der in einer Eigentümerversammlung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eingebracht wird, um über eine bestimmte Angelegenheit abzustimmen. Der Antrag kann von einem Eigentümer, dem Verwalter oder dem Verwaltungsbeirat gestellt werden und muss in der Regel schriftlich oder als Tagesordnungspunkt in der Einladung zur Eigentümerversammlung aufgeführt werden.
Der Beschlussantrag enthält eine klare Formulierung dessen, was beschlossen werden soll, wie z. B. die Durchführung einer baulichen Maßnahme, die Änderung des Wirtschaftsplans oder die Wahl eines neuen Verwalters. Jeder Eigentümer hat das Recht, einen Beschlussantrag einzureichen, und dieser muss in der Versammlung von den Eigentümern diskutiert und abgestimmt werden.
Die Abstimmung über einen Beschlussantrag erfolgt gemäß den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), wobei je nach Art der Angelegenheit eine einfache oder qualifizierte Mehrheit erforderlich sein kann. Erfolgt die Abstimmung positiv, wird der Antrag zum bindenden Beschluss für alle Eigentümer.
Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung bestimmt, ob in der Versammlung rechtsgültige Beschlüsse gefasst werden können. Gemäß § 25 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) ist eine Eigentümerversammlung grundsätzlich beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile (nach ihrem Stimmrecht) in der Versammlung anwesend oder vertreten ist.
Wichtige Aspekte zur Beschlussfähigkeit:
Die Beschlussfähigkeit stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen nur getroffen werden, wenn eine ausreichende Repräsentation der Eigentümer gewährleistet ist. Dies schützt die Interessen der gesamten Gemeinschaft und sorgt für eine demokratische und geregelte Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Beschlussanfechtung
Eine Beschlussanfechtung ist das rechtliche Mittel, mit dem ein Wohnungseigentümer einen in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss gerichtlich überprüfen lassen kann, wenn er der Meinung ist, dass der Beschluss rechtswidrig ist oder gegen die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung verstößt. Die Anfechtung erfolgt gemäß § 46 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Um einen Beschluss anzufechten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Wird der Beschluss erfolgreich angefochten, wird er für ungültig erklärt. Andernfalls bleibt er rechtskräftig. Die Beschlussanfechtung ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte der Eigentümer zu wahren und sicherzustellen, dass Entscheidungen korrekt und im Interesse der Gemeinschaft getroffen werden.
Beschluss-Sammlung
Die Beschluss-Sammlung ist eine gesetzlich vorgeschriebene, chronologisch geführte Sammlung aller in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Gemäß § 24 Abs. 7 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) muss der Verwalter diese Beschluss-Sammlung führen. Sie umfasst sowohl positive als auch negative Beschlüsse sowie solche, die durch ein Gericht aufgehoben wurden.
Die Beschluss-Sammlung dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der gefassten Entscheidungen und ermöglicht es den Eigentümern, jederzeit die getroffenen Beschlüsse einzusehen. Dadurch können aktuelle und zukünftige Eigentümer schnell und einfach nachvollziehen, welche Regelungen und Maßnahmen in der Vergangenheit beschlossen wurden.
Besondere Merkmale der Beschluss-Sammlung:
Die ordnungsgemäße Führung der Beschluss-Sammlung ist eine der wesentlichen Aufgaben des Verwalters und kann bei groben Pflichtverletzungen oder Nichtführung zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Bestellung
Die Bestellung des Verwalters ist ein zentraler Vorgang in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), bei dem die Eigentümer in einer Eigentümerversammlung einen Verwalter wählen, der die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums übernimmt. Gemäß § 26 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) muss die Bestellung durch einen formellen Beschluss der Eigentümer erfolgen. Der Verwalter wird üblicherweise für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren bestellt, kann aber nach Ablauf der Amtszeit erneut gewählt oder abberufen werden.
Wesentliche Punkte der Bestellung:
Die Bestellung des Verwalters ist ein wichtiger Schritt, um die professionelle und rechtssichere Verwaltung der GdWE zu gewährleisten.
Betriebskosten
Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie anfallen und von den Eigentümern oder Mietern getragen werden. Diese Kosten umfassen alle regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen, die notwendig sind, um das Gebäude und die dazugehörigen Anlagen funktionsfähig zu halten und zu betreiben.
Zu den typischen Betriebskosten zählen unter anderem:
In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) werden die Betriebskosten anteilig auf die Wohnungseigentümer umgelegt, meist nach dem Miteigentumsanteil. Im Mietverhältnis dürfen Vermieter die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Kosten werden in der jährlichen Betriebskostenabrechnung detailliert aufgeführt. Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten Einsicht in die Belege zu verlangen.
Die Betriebskosten spielen eine wesentliche Rolle in der Verwaltung von Immobilien und beeinflussen die Höhe des Hausgelds für Eigentümer sowie der Nebenkosten für Mieter.
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung ist die detaillierte, jährliche Abrechnung aller Betriebskosten, die im Rahmen der Bewirtschaftung einer Immobilie angefallen sind und auf die Mieter oder Eigentümer umgelegt werden. Sie zeigt, welche Kosten während des Abrechnungszeitraums entstanden sind und wie diese auf die einzelnen Mieter oder Eigentümer verteilt wurden.
Für Mieter ist die Betriebskostenabrechnung besonders wichtig, da sie Auskunft darüber gibt, ob die im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten die tatsächlichen Kosten decken oder ob es Nachzahlungen oder Guthaben gibt. Die Abrechnung erfolgt in der Regel einmal jährlich und muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen. Vermieter sind verpflichtet, alle relevanten Positionen transparent aufzuführen.
Bestandteile der Betriebskostenabrechnung:
Für Mieter ist es besonders wichtig, die Betriebskostenabrechnung sorgfältig zu prüfen, da sie häufig Fehler enthalten kann. Bei Unstimmigkeiten haben Mieter das Recht, Einsicht in die Belege zu verlangen, um die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen.
Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage bezeichnet die Verteilung der im Rahmen der Bewirtschaftung einer Immobilie anfallenden Betriebskosten auf die Mieter oder Wohnungseigentümer. In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) werden die Betriebskosten in der Regel nach dem im Wirtschaftsplan festgelegten Verteilungsschlüssel umgelegt, häufig nach Miteigentumsanteilen oder Wohnfläche.
Im Mietverhältnis erlaubt die Betriebskostenverordnung (BetrKV) dem Vermieter, bestimmte Betriebskostenarten auf die Mieter umzulegen, sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Zu den umlagefähigen Kosten zählen unter anderem:
Die Betriebskostenumlage wird regelmäßig über die monatlichen Vorauszahlungen der Mieter oder Eigentümer finanziert und am Ende des Abrechnungszeitraums mit den tatsächlich angefallenen Kosten in der Betriebskostenabrechnung verrechnet. Bei Abweichungen können Nachzahlungen oder Gutschriften entstehen.
Für Mieter ist es wichtig, die genaue Verteilung der Betriebskosten im Mietvertrag zu überprüfen, um sicherzustellen, dass nur die umlagefähigen Kosten berücksichtigt werden. Die Umlage der Betriebskosten spielt eine wesentliche Rolle in der finanziellen Planung und Transparenz der Immobilienverwaltung.
Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung ist ein Verfahren zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Im Kontext der Immobilienverwaltung wird eine Bonitätsprüfung häufig durchgeführt, um sicherzustellen, dass ein potenzieller Mieter oder Käufer finanziell in der Lage ist, seine vertraglichen Verpflichtungen, wie die Mietzahlungen oder den Immobilienkaufpreis, regelmäßig und zuverlässig zu erfüllen.
Bei der Bonitätsprüfung werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
Für Vermieter und Verwalter ist die Bonitätsprüfung ein wichtiges Instrument, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren und eine reibungslose Abwicklung des Mietverhältnisses zu gewährleisten. Vor Abschluss eines Mietvertrags oder Kaufvertrags dient die Bonitätsprüfung somit der Absicherung beider Vertragsparteien.
Brandschutz
Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um Brände in Gebäuden zu verhindern, das Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren sowie den Schutz von Sachwerten zu gewährleisten. Im Rahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und in der Immobilienverwaltung spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle, um die Sicherheit der Bewohner zu gewährleisten und gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.
Arten des Brandschutzes:
Verantwortlichkeiten in der GdWE:
In einer GdWE ist der Verwalter dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen eingehalten und regelmäßig überprüft werden. Dazu gehören die Wartung von Brandschutzeinrichtungen, die Einhaltung von Fluchtwegen und die Durchführung von Prüfungen durch Sachverständige. Die Kosten für den Brandschutz werden über das Hausgeld oder Sonderumlagen auf die Wohnungseigentümer umgelegt.
Der Brandschutz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Aspekt der Sicherheit in jeder Immobilie.
Duldungspflicht
Die Duldungspflicht beschreibt die gesetzliche Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, bestimmte Maßnahmen oder Eingriffe in sein Sondereigentum zu akzeptieren, wenn diese dem Gemeinschaftseigentum oder dem allgemeinen Wohl der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) dienen. Diese Pflicht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und betrifft insbesondere Maßnahmen, die der Instandhaltung, Modernisierung oder Verbesserung des Gemeinschaftseigentums dienen.
Beispiele für Duldungspflichten:
Die Duldungspflicht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Der Wohnungseigentümer hat das Recht, zu prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind. Unzumutbare Eingriffe oder Maßnahmen, die nicht im Interesse der Gemeinschaft liegen, müssen nicht geduldet werden. In Zweifelsfällen kann der Eigentümer die Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen.
Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Gremium der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), in dem wichtige Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums getroffen werden. In der Versammlung kommen alle Wohnungseigentümer zusammen, um über wesentliche Angelegenheiten abzustimmen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, wie z. B. den Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen, die Bestellung oder Abberufung des Verwalters und bauliche Veränderungen.
Wichtige Aspekte der Eigentümerversammlung:
Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Organ in der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft und ermöglicht es den Eigentümern, aktiv an der Gestaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken.
Einnahmen-/ Ausgabenrechnung
Die Einnahmen-/Ausgabenrechnung ist ein grundlegendes Verfahren zur Erfassung der finanziellen Transaktionen innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Sie stellt die tatsächlichen Zahlungsströme dar und zeigt, welche Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallen sind. Im Gegensatz zu einer Bilanz, die auch Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigt, werden in der Einnahmen-/Ausgabenrechnung ausschließlich die tatsächlich getätigten Zahlungen erfasst.
Wesentliche Merkmale:
Bedeutung in der WEG-Verwaltung:
In der Verwaltung einer GdWE dient die Einnahmen-/Ausgabenrechnung als Grundlage für die Jahresabrechnung, die den Wohnungseigentümern vorgelegt wird. Sie gibt einen klaren Überblick über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und ermöglicht eine transparente Aufstellung der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.
Einsichtsrecht
Das Einsichtsrecht bezeichnet das gesetzlich verankerte Recht eines Wohnungseigentümers, in bestimmte Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) Einsicht zu nehmen. Gemäß § 18 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) darf jeder Eigentümer Einsicht in Unterlagen verlangen, die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums von Bedeutung sind. Dies dient der Transparenz und Kontrolle der Verwaltertätigkeit.
Umfang des Einsichtsrechts:
Das Einsichtsrecht ermöglicht es jedem Eigentümer, die Verwaltungstätigkeit zu kontrollieren und sicherzustellen, dass die finanziellen und organisatorischen Angelegenheiten der GdWE korrekt und transparent gehandhabt werden. Dieses Recht stärkt das Vertrauen in die Verwaltung und schützt die Eigentümer vor Misswirtschaft.
Energieausweis
Der Energieausweis ist nach wie vor ein zentrales Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz eines Gebäudes und wurde im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zuletzt durch die Novelle von 2023 angepasst, die seit dem 01.01.2024 in Kraft ist. Die wichtigsten Änderungen betreffen vor allem den bedarfsbasierten Energieausweis, der zusätzliche Angaben über den Einsatz von erneuerbaren Energien enthält. Verbrauchsbasierte Energieausweise hingegen bleiben weitgehend unverändert.
Der Energieausweis ist weiterhin verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und muss potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Der Ausweis bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes und dient als wichtige Informationsquelle für die zu erwartenden Energiekosten.
Arten von Energieausweisen:
Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
Die Erhaltungsrücklage, früher bekannt als Instandhaltungsrücklage, ist ein finanzieller Puffer, den die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bildet, um zukünftige Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Sie dient dazu, die langfristige Werterhaltung des Gebäudes sicherzustellen und unerwartet hohe Kosten, beispielsweise für Reparaturen am Dach, an der Fassade oder an technischen Anlagen, zu decken.
Bedeutung der Erhaltungsrücklage:
Die Erhaltungsrücklage schützt die Eigentümer vor hohen, plötzlichen Sonderumlagen und stellt sicher, dass notwendige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zeitnah und ohne finanzielle Engpässe durchgeführt werden können.
Erfüllungspflicht
Die Erfüllungspflicht bezieht sich auf die Verpflichtung der Wohnungseigentümer und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), Beschlüsse, Regelungen und vertragliche Vereinbarungen umzusetzen und die damit verbundenen finanziellen oder organisatorischen Pflichten zu erfüllen. Das bedeutet, dass sowohl die Eigentümer als auch der Verwalter dazu verpflichtet sind, rechtskräftige Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung sowie vertragliche Verpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht zu erfüllen.
Typische Anwendungsbereiche der Erfüllungspflicht:
Die Erfüllungspflicht sichert die ordnungsgemäße Verwaltung und das funktionierende Zusammenleben innerhalb der GdWE. Wird die Erfüllungspflicht verletzt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, wie Mahnungen oder Klagen zur Durchsetzung der Beschlüsse und Pflichten.
Fremdverwaltung
Fremdverwaltung bezeichnet die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums oder einer Immobilie durch eine externe, unabhängige Verwaltungsgesellschaft oder einen Verwalter, der nicht selbst Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist. Bei der Fremdverwaltung überträgt die Eigentümergemeinschaft die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums an einen professionellen Verwalter, der die Verwaltungstätigkeiten übernimmt und dafür vertraglich vergütet wird.
Wesentliche Aspekte der Fremdverwaltung:
Fremdverwaltung ist eine gängige Praxis, insbesondere bei größeren oder komplexeren Liegenschaften, wo das Fachwissen und die Ressourcen eines professionellen Verwalters notwendig sind, um eine effiziente Verwaltung zu gewährleisten.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) umfasst die systematische Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft. Sie dient der vollständigen Dokumentation der finanziellen Vorgänge, wie z. B. der Verwaltung des Hausgeldes, der Instandhaltungsrücklage, der Betriebskostenabrechnung sowie der Verwaltung von Sonderumlagen.
Wesentliche Aufgaben der Finanzbuchhaltung:
Eine gut geführte Finanzbuchhaltung gewährleistet Transparenz und Sicherheit in der Verwaltung der GdWE und bildet die Grundlage für eine korrekte Abrechnung und wirtschaftliche Planung der Gemeinschaft.
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Teile eines Grundstücks oder Gebäudes, die im Eigentum aller Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) stehen und gemeinschaftlich genutzt oder verwaltet werden. Gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gehören dazu alle Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind und die nicht als Sondereigentum einer einzelnen Wohnung zugewiesen werden können.
Bestandteile des Gemeinschaftseigentums:
Verwaltung des Gemeinschaftseigentums:
Das Gemeinschaftseigentum wird durch die GdWE verwaltet, wobei wichtige Entscheidungen, wie die Instandhaltung oder bauliche Veränderungen, durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst werden. Die Kosten für die Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturen des Gemeinschaftseigentums werden in der Regel über das Hausgeld auf die einzelnen Eigentümer umgelegt.
Das Gemeinschaftseigentum ist klar vom Sondereigentum, das in der Regel aus den einzelnen Wohnungen besteht, zu unterscheiden. Während Sondereigentum dem einzelnen Eigentümer zur alleinigen Nutzung und Verwaltung steht, muss das Gemeinschaftseigentum im Interesse aller Eigentümer erhalten und gepflegt werden.
Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist ein rechtlich verbindliches Regelwerk, das die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander sowie gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) festlegt. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Teilungserklärung und wird im Grundbuch eingetragen. Die Gemeinschaftsordnung regelt alle wesentlichen Fragen rund um die Nutzung, Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die Organisation des Zusammenlebens in der Eigentümergemeinschaft.
Wesentliche Inhalte der Gemeinschaftsordnung:
Verbindlichkeit:
Die Gemeinschaftsordnung ist für alle Eigentümer verbindlich und kann nur durch einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, der meist eine qualifizierte Mehrheit erfordert. Sie dient als Grundlage für ein geordnetes Zusammenleben und die faire Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Die Gemeinschaftsordnung wird beim Kauf einer Wohnung automatisch Bestandteil des Kaufvertrags und ist für den neuen Eigentümer genauso bindend wie für alle anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft.
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist die rechtliche Einheit, die durch alle Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage gebildet wird. Sie entsteht automatisch durch den Kauf einer Wohnung in einem Gebäude, das in Sondereigentum (Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Dach) aufgeteilt ist. Die GdWE ist seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) 2007 teilrechtsfähig und kann somit in eigenem Namen klagen oder verklagt werden.
Aufgaben und Rechte der GdWE:
Rechtsfähigkeit der GdWE:
Seit der WEG-Reform 2007 ist die GdWE teilrechtsfähig. Das bedeutet, dass sie in eigenem Namen Rechte wahrnehmen und Pflichten erfüllen kann. Sie kann Verträge abschließen, z. B. für Bau- oder Instandhaltungsmaßnahmen, und gerichtlich gegen Dritte vorgehen oder verklagt werden, beispielsweise bei Streitigkeiten über die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Die GdWE ist ein zentraler Bestandteil der Organisation und Verwaltung von Wohnungseigentum und sorgt dafür, dass das gemeinschaftliche Eigentum fair und im Interesse aller Eigentümer verwaltet wird.
Wichtige Änderungen durch die WEG-Reform 2020:
Gefahrenabwehrpflicht
Die Gefahrenabwehrpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen, abzuwehren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem allgemeinen Haftungsrecht sowie aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und betrifft alle Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums, die für die Sicherheit und Unversehrtheit von Bewohnern und Dritten relevant sind.
Beispiele für die Gefahrenabwehrpflicht:
Rechtliche Konsequenzen:
Verletzt die GdWE ihre Gefahrenabwehrpflicht und entsteht dadurch ein Schaden oder eine Gefährdung, können die betroffenen Wohnungseigentümer oder Dritte Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem kann die Gemeinschaft für die Folgen haften, wenn die Gefahr bekannt war und keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden.
Die Gefahrenabwehrpflicht ist somit ein zentraler Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und dient dem Schutz von Bewohnern, Besuchern und Passanten.
Gläubigeridentifikationsnummer
Die Gläubigeridentifikationsnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die einem Gläubiger im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens zugewiesen wird. Diese Nummer ist erforderlich, um Lastschriften im SEPA-Raum einziehen zu dürfen. Jede Gläubigeridentifikationsnummer ist einmalig und dient der Identifizierung des Gläubigers bei Zahlungen. Sie wird von der Bundesbank in Deutschland vergeben und besteht aus einer Länderkennzeichnung, einer Prüfziffer und einer individuellen Kennziffer des Gläubigers.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) ist die Nummer relevant, wenn Lastschriften, z. B. für Hausgelder, eingezogen werden.
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das von den Grundbuchämtern geführt wird und in dem die Eigentumsverhältnisse sowie die mit einem Grundstück verbundenen Rechte und Lasten (z. B. Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten, Wegerechte) festgehalten werden. Es bietet einen rechtlich verbindlichen und transparenten Überblick über alle wesentlichen Rechtsverhältnisse an einem Grundstück oder einer Immobilie. Das Grundbuch ist besonders wichtig im Immobilienrecht und bei der Abwicklung von Kaufverträgen, da Eigentumsübergänge erst durch die Eintragung im Grundbuch rechtswirksam werden.
Aufbau des Grundbuchs:
Bedeutung des Grundbuchs:
Das Grundbuch ist somit eine zentrale Institution im Immobilienwesen, die den rechtssicheren Handel und die Verwaltung von Grundstücken und Immobilien ermöglicht.
Hausgeld
Das Hausgeld ist ein monatlicher Beitrag, den die Mitglieder einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zur Deckung der laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums zahlen. Diese Zahlungen dienen dazu, die Verwaltung, Instandhaltung und den Betrieb der gemeinschaftlichen Bereiche eines Wohnobjekts sicherzustellen.
Bestandteile des Hausgelds:
Abrechnung und Anpassung:
Unterschied zu den Nebenkosten:
Während das Hausgeld ausschließlich von den Eigentümern einer GdWE gezahlt wird, betrifft die Nebenkosten im Mietverhältnis die Mieter, die einen Teil der Betriebskosten übernehmen. Ein Mieter zahlt jedoch kein Hausgeld, sondern nur die umlagefähigen Nebenkosten gemäß Mietvertrag.
Das Hausgeld ist somit ein zentrales Element der finanziellen Planung und Verwaltung innerhalb einer GdWE, das die reibungslose Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums sicherstellt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die in einem Haushalt oder einer Wohnanlage ausgeführt werden und im Sinne des Steuerrechts (nach § 35a EStG) steuerlich begünstigt sind. Solche Dienstleistungen können von Eigentümern oder Mietern einer Immobilie in Anspruch genommen und in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) können viele dieser Arbeiten im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums anfallen und über das Hausgeld oder die Nebenkostenabrechnung auf die Eigentümer bzw. Mieter umgelegt werden.
Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen:
Steuerliche Absetzbarkeit:
Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 20 % der Arbeitskosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Für Mieter und Eigentümergemeinschaften können diese Kosten anteilig in der Nebenkostenabrechnung oder in der Hausgeldabrechnung ausgewiesen werden. Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung ist, dass die Leistungen durch eine externe Firma oder einen Dienstleister erbracht wurden, und dass die Rechnung unbar bezahlt wurde.
Durch die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen können sowohl Eigentümer als auch Mieter finanziell entlastet werden, während gleichzeitig notwendige Arbeiten rund um die Immobilie regelmäßig und professionell ausgeführt werden.
Hausordnung
Die Hausordnung ist ein Regelwerk, das das Zusammenleben in einer Immobilie oder innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ordnet. Sie legt Verhaltensregeln für die Nutzung des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums fest und sorgt dafür, dass alle Bewohner bestimmte Pflichten einhalten, um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.
Inhalt der Hausordnung:
Rechtsgrundlage:
Die Hausordnung ist rechtlich bindend, wenn sie Bestandteil der Gemeinschaftsordnung oder durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung verabschiedet wurde. Eigentümer und Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten, da sie das geordnete Zusammenleben in der Wohnanlage fördert.
Durchsetzung:
Die Einhaltung der Hausordnung wird in der Regel vom Verwalter oder einem Beirat überwacht. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann es zu Abmahnungen oder rechtlichen Schritten kommen, wenn das Gemeinschaftsleben erheblich gestört wird.
Die Hausordnung ist somit ein wichtiges Instrument, um das friedliche Zusammenleben und die ordnungsgemäße Nutzung des Gemeinschaftseigentums sicherzustellen. Sie schafft klare Regeln, die für alle Bewohner gelten.
Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung ist ein Bestandteil der Betriebskostenabrechnung, in der die tatsächlichen Heizkosten eines Abrechnungszeitraums auf die einzelnen Eigentümer oder Mieter verteilt werden. In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und in Mietverhältnissen wird die Heizkostenabrechnung einmal jährlich erstellt und dient dazu, die Kosten für Heizung und Warmwasser transparent und fair zu verteilen.
Bestandteile der Heizkostenabrechnung:
Gesetzliche Grundlagen:
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die Verteilung der Heizkosten. Sie verpflichtet Vermieter und Verwalter dazu, die Heizkostenabrechnung transparent und verbrauchsabhängig zu erstellen. Die Abrechnung muss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt und den Mietern oder Eigentümern vorgelegt werden.
Heizungsprüfung und -optimierung
Seit dem 1. Oktober 2022 sind Eigentümer von Gebäuden mit Gasheizungen gesetzlich verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchführen zu lassen und notwendige Optimierungsmaßnahmen bis spätestens zum 15. September 2024 umzusetzen. Diese Vorgaben zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Gesetzliche Anforderungen:
Maßnahmen der Heizungsoptimierung:
Empfehlung zur Durchführung:
Um Kosten und Zeit zu sparen, empfiehlt es sich, die Heizungsprüfung und Optimierungsmaßnahmen mit bereits geplanten Terminen, wie der Heizungswartung oder der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger, zu kombinieren. So können zusätzliche Anfahrtskosten vermieden und Synergien genutzt werden.
Verfahren für den hydraulischen Abgleich:
Indexmiete
Die Indexmiete ist eine besondere Form der Miete, bei der die Miethöhe an die Entwicklung eines Preisindexes, in der Regel den Verbraucherpreisindex (VPI), gekoppelt ist. Das bedeutet, dass die Miete nicht starr bleibt, sondern regelmäßig an die Inflation angepasst wird. Steigen die Lebenshaltungskosten, steigt auch die Miete – sinkt der Index, kann die Miete ebenfalls sinken.
Wesentliche Merkmale der Indexmiete:
Vorteile für Mieter und Vermieter:
Gesetzliche Grundlage:
Die Indexmiete ist in § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Ein Indexmietvertrag muss schriftlich vereinbart werden und die Berechnungsgrundlage klar definieren. Der Verbraucherpreisindex wird als offizieller Maßstab herangezogen, der vom Statistischen Bundesamt regelmäßig veröffentlicht wird.
Nachteile:
Ein möglicher Nachteil für Mieter ist, dass die Miete bei starker Inflation deutlich steigen kann. Für Vermieter besteht das Risiko, dass bei sinkender Inflation die Miete ebenfalls sinkt, was zu geringeren Einnahmen führen kann.
Die Indexmiete bietet eine transparente und planbare Möglichkeit, die Miethöhe an wirtschaftliche Entwicklungen anzupassen. Sie schützt beide Vertragsparteien vor unvorhergesehenen, einseitigen Anpassungen und schafft langfristige Stabilität.
Instandhaltungsrücklage (Erhaltungsrücklage)
Die Instandhaltungsrücklage heißt mittlerweile Erhaltungsrücklage auch wenn der Begriff Instandhaltungsrücklage in zahlreicher Fachliteratur zu finden ist. Informationen finden Sie unter „E“.
Instandsetzungspflicht
Die Instandsetzungspflicht beschreibt die rechtliche Verpflichtung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), das Gemeinschaftseigentum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und notwendige Reparaturen und Erneuerungen durchzuführen. Diese Pflicht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert und umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Gebrauchswert und die Sicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.
Was umfasst die Instandsetzungspflicht?
Rechte und Pflichten der Eigentümer:
Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
Die Instandsetzungspflicht ist somit ein zentrales Element der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, das zur Werterhaltung und Sicherheit der Immobilie beiträgt.
Instandhaltungsplan
Ein Instandhaltungsplan ist ein strategisches und systematisches Konzept, das die regelmäßige Pflege, Wartung und Reparatur eines Gebäudes organisiert und langfristig sicherstellt. Er dient der Werterhaltung des Gemeinschaftseigentums und vermeidet unvorhergesehene Kosten durch größere Schäden oder Reparaturen. In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ist der Instandhaltungsplan ein wichtiges Instrument, um die finanziellen und organisatorischen Aspekte der Instandhaltung langfristig zu planen.
Zweck und Inhalt eines Instandhaltungsplans:
Vorteile des Instandhaltungsplans:
Umsetzung:
Der Instandhaltungsplan wird in der Regel durch einen Sachverständigen oder in Zusammenarbeit mit dem Verwalter erstellt und in der Eigentümerversammlung beschlossen. Er sollte regelmäßig überprüft und angepasst werden, um auf neue Anforderungen oder geänderte Rahmenbedingungen, wie technische Entwicklungen oder Preisänderungen, reagieren zu können.
Ein gut strukturierter Instandhaltungsplan ist für die langfristige Erhaltung des Gemeinschaftseigentums unerlässlich und reduziert das Risiko unvorhergesehener Reparaturkosten und Sonderumlagen.
Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) stellt einen detaillierten Finanzbericht über alle Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft im abgelaufenen Kalenderjahr dar. Sie wird durch den Verwalter erstellt und ist die Grundlage für die finanzielle Transparenz und die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Eigentümer.
Mit Inkrafttreten der WEG-Reform 2020 haben sich einige wichtige Änderungen zur Erstellung und Beschlussfassung der Jahresabrechnung für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) ergeben. Nach wie vor muss die Abrechnung jährlich für das vergangene Kalenderjahr erstellt werden, in der Regel bis zum 2. Quartal des Folgejahres. Der Beirat prüft die Abrechnung, bevor sie den Eigentümern zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Was bleibt bestehen?
Die Jahresabrechnung ist weiterhin eine Einnahmen-/Ausgabenrechnung und keine Bilanz. Sie basiert auf dem Abflussprinzip, wonach die tatsächlich im Abrechnungsjahr gezahlten Beträge erfasst werden. Bei den Heizkosten greift hingegen das Leistungsprinzip, das auf die verursachten Kosten abzielt, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Diese Differenzen müssen transparent erläutert werden.
Was hat sich geändert?
Seit der Reform beschließen die Wohnungseigentümer nicht mehr über die Abrechnung selbst, sondern nur noch über Nachschüsse (sogenannte Abrechnungsspitzen) oder die Anpassung der Vorschüsse aus dem Wirtschaftsplan. Dies bedeutet, dass Darstellungsfehler in der Abrechnung nicht mehr zur Anfechtung des gesamten Beschlusses berechtigen, sondern nur dann, wenn die individuelle Abrechnung eines Eigentümers fehlerhaft ist.
Vermögensbericht
Neben der Jahresabrechnung hat der Verwalter nun auch einen Vermögensbericht zu erstellen, der den Stand der Rücklagen sowie des Gemeinschaftsvermögens zum 31.12. des Abrechnungsjahres enthält. Dies schafft zusätzliche Transparenz über die finanzielle Lage der Gemeinschaft und hilft dabei, offene Forderungen oder Verbindlichkeiten besser zu identifizieren.
Kopfprinzip
Das Kopfprinzip ist eine Methode zur Stimmrechtsverteilung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), bei der jede Wohnungseigentumseinheit eine gleichberechtigte Stimme in der Eigentümerversammlung hat, unabhängig von der Größe des jeweiligen Miteigentumsanteils oder der Anzahl der Personen, die hinter einer Eigentumseinheit stehen.
Merkmale des Kopfprinzips:
Rechtsgrundlage:
Das Kopfprinzip ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es kann durch die Gemeinschaftsordnung oder einen Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt werden, sofern diese Regelung nicht durch eine abweichende Vereinbarung ersetzt wurde, wie z. B. durch das Wertprinzip.
Vor- und Nachteile:
Anwendung in der Praxis:
Die Anwendung des Kopfprinzips muss in der Gemeinschaftsordnung oder in einem Beschluss der GdWE klar definiert sein. Es kommt häufig bei Standardbeschlüssen zur Verwaltung oder kleineren baulichen Maßnahmen zur Anwendung, während das Wertprinzip in finanziellen Fragen wie der Verteilung der Kosten oder bei größeren Projekten bevorzugt wird.
Das Kopfprinzip schafft eine Balance zwischen den Eigentümern und gewährleistet, dass Entscheidungen im Interesse der gesamten Gemeinschaft getroffen werden können, ohne dass große Eigentümer übermäßig dominieren.
Kostenverteilungsschlüssel
Der Kostenverteilungsschlüssel ist eine Regelung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), die festlegt, wie die gemeinschaftlich anfallenden Kosten, wie z. B. Betriebskosten, Instandhaltungsmaßnahmen und Verwaltungskosten, auf die einzelnen Wohnungseigentümer verteilt werden. Die Verteilung kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen und wird in der Regel in der Gemeinschaftsordnung oder in einem Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt.
Typische Verteilungsschlüssel:
Gesetzliche Vorgaben und Gemeinschaftsordnung:
Der Kostenverteilungsschlüssel wird in der Regel durch die Gemeinschaftsordnung bestimmt, die beim Kauf einer Wohnung als bindend gilt. In der Eigentümerversammlung können jedoch auch neue Verteilerschlüssel beschlossen werden, wenn die Mehrheit der Eigentümer dies wünscht. Änderungen der Kostenverteilung erfordern oft eine qualifizierte Mehrheit oder sogar Einstimmigkeit, je nach Regelung in der Gemeinschaftsordnung.
Auswirkungen der WEG-Reform 2020:
Durch die WEG-Reform 2020 wurden einige Verfahren zur Beschlussfassung über den Kostenverteilungsschlüssel vereinfacht. Es besteht jetzt mehr Flexibilität, verschiedene Schlüssel für unterschiedliche Kostenarten zu beschließen, um den individuellen Gegebenheiten der Immobilie besser gerecht zu werden.
Der Kostenverteilungsschlüssel ist ein wesentliches Instrument zur gerechten Verteilung der Kosten innerhalb der Eigentümergemeinschaft und stellt sicher, dass die Lasten entsprechend den Nutzungsanteilen und dem Verbrauch fair aufgeteilt werden.
Lastschriftverfahren
Das Lastschriftverfahren ist ein automatisiertes Zahlungsmittel, bei dem der Zahlungsempfänger (z. B. die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder der Verwalter) einen fälligen Betrag direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen (z. B. eines Eigentümers) einzieht. Dies erfolgt mit einer vorherigen Zustimmung des Zahlungspflichtigen, der dem Empfänger eine Einzugsermächtigung erteilt.
Funktionsweise des Lastschriftverfahrens:
Vorteile des Lastschriftverfahrens:
Nachteile des Lastschriftverfahrens:
Das Lastschriftverfahren bietet sowohl für den Zahlungspflichtigen als auch für die GdWE erhebliche Vorteile in Bezug auf Effizienz und Sicherheit, insbesondere bei regelmäßigen Zahlungen wie dem Hausgeld oder Betriebskosten.
Legionellenprüfung
DasDie Legionellenprüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, die sicherstellt, dass Trinkwassersysteme in Gebäuden nicht mit Legionellen, potenziell gefährlichen Bakterien, kontaminiert sind. Legionellen können die Legionärskrankheit (eine Form der Lungenentzündung) verursachen, die besonders durch die Einatmung von verunreinigten Wassertröpfchen in der Luft übertragen wird.
Gesetzliche Grundlage:
In Deutschland wird die Legionellenprüfung durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Die Verordnung verpflichtet Betreiber von Trinkwassersystemen, die Warmwasseranlagen regelmäßig auf Legionellen zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Mehrfamilienhäuser, öffentliche Gebäude sowie gewerblich genutzte Immobilien, die Trinkwasser über zentrale Warmwassersysteme bereitstellen.
Prüfkriterien:
Maßnahmen bei positivem Befund:
Wird bei der Prüfung eine erhöhte Konzentration von Legionellen (über 100 KBE/100 ml) festgestellt, müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden. Dazu zählen:
Kosten:
Die Kosten für die Legionellenprüfung variieren je nach Größe des Gebäudes und Anzahl der Wasserentnahmestellen. Sie sind in der Regel Teil der Betriebskosten und können somit auf die Mieter umgelegt werden.
Zweck und Vorteile:
Die Legionellenprüfung ist ein zentrales Element der Gebäudeverwaltung und sorgt für die Einhaltung der Trinkwasserhygienevorschriften.
Leistungsprinzip
Das Leistungsprinzip ist eine Methode zur Kostenabrechnung, bei der es darauf ankommt, wann die Leistung erbracht wurde, und nicht, wann die Rechnung bezahlt wurde. Dies bedeutet, dass Kosten in dem Abrechnungszeitraum berücksichtigt werden, in dem die Leistung tatsächlich erfolgt ist – unabhängig davon, wann die Zahlung für diese Leistung geleistet wird. Das Leistungsprinzip steht im Gegensatz zum Abflussprinzip, bei dem der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend ist.
Anwendung des Leistungsprinzips:
Das Leistungsprinzip findet vor allem im Bereich der Heizkostenabrechnung gemäß der Heizkostenverordnung Anwendung. Hier muss die Abrechnung der Heizkosten nach dem Zeitraum erfolgen, in dem die Wärme verbraucht wurde, auch wenn die Abrechnung oder Bezahlung der Kosten erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Die Eigentümergemeinschaft muss dabei den Verbrauch und die verursachten Kosten korrekt dem entsprechenden Wirtschaftsjahr zuordnen, auch wenn die Zahlung der Energiekosten vielleicht erst im darauffolgenden Jahr erfolgt.
Beispiel:
Die Heizkosten für den Winter 2023/2024 werden im Frühjahr 2024 abgerechnet. Da der Heizverbrauch jedoch im Jahr 2023 entstanden ist, wird dieser Teil der Kosten der Jahresabrechnung für 2023 zugeordnet, obwohl die Zahlung erst 2024 erfolgt.
Unterschied zum Abflussprinzip:
Während das Abflussprinzip alle tatsächlich geleisteten Zahlungen innerhalb eines Abrechnungsjahres erfasst, orientiert sich das Leistungsprinzip an dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung oder der Verbrauch angefallen ist. Dies führt oft zu Abgrenzungen zwischen den beiden Prinzipien, da Rechnungen möglicherweise erst im Folgejahr bezahlt werden, aber der Leistungserbringung im Vorjahr zuzuordnen sind.
Mietinkasso
Mietinkasso beschreibt den Prozess des Einzugs ausstehender Mietzahlungen durch einen Dritten, oft durch ein spezialisiertes Inkassounternehmen, das im Auftrag des Vermieters handelt. Wenn ein Mieter mit seinen Zahlungen in Verzug gerät und der Vermieter keine Reaktion auf Mahnungen erhält, kann das Mietinkasso als letzter Schritt vor rechtlichen Maßnahmen eingeleitet werden, um die ausstehenden Beträge einzutreiben.
Ablauf des Mietinkassos:
Vorteile des Mietinkassos für Vermieter:
Nachteile für Mieter:
Das Mietinkasso ist ein gängiges Instrument, um säumige Mietzahlungen einzutreiben, und bietet Vermietern eine effektive Möglichkeit, offene Forderungen geltend zu machen.
Mietverwaltung
Ziel der Mietverwaltung ist es, eine reibungslose und effiziente Bewirtschaftung der Immobilie zu gewährleisten, sowohl im technischen als auch im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich. Diese Aufgaben können vom Eigentümer selbst wahrgenommen werden, werden jedoch oft an professionelle Verwalter übertragen, um die komplexen Anforderungen der Immobilienverwaltung effizienter zu managen.
Wesentliche Aufgaben der Mietverwaltung:
Vorteile der Mietverwaltung:
Die Mietverwaltung ist damit ein umfassendes und wichtiges Instrument für Eigentümer, um die effiziente und rechtlich einwandfreie Verwaltung von Mietobjekten sicherzustellen und gleichzeitig den Wert der Immobilie langfristig zu sichern.ge Mietzahlungen einzutreiben, und bietet Vermietern eine effektive Möglichkeit, offene Forderungen geltend zu machen.
Miteigentumsanteil
Der Miteigentumsanteil beschreibt den Anteil, den ein Wohnungseigentümer am Gemeinschaftseigentum in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) besitzt. Dieser Anteil spiegelt das Verhältnis des Sondereigentums (z. B. einer Wohnung) zum gesamten Eigentum der Wohnanlage wider. Der Miteigentumsanteil ist ein zentrales Konzept im Wohnungseigentumsrecht und wird in der Regel in Bruchteilen oder Prozenten angegeben.
Bedeutung des Miteigentumsanteils:
Berechnung des Miteigentumsanteils:
Der Miteigentumsanteil wird in der Regel auf Grundlage der Wohn- oder Nutzfläche der jeweiligen Sondereigentumseinheit im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche oder den Miteigentumsanteilen der anderen Einheiten festgelegt. Er wird in der Teilungserklärung festgehalten und ist verbindlich.
Beispiel:
Hat ein Eigentümer eine Wohnung mit einer Fläche von 100 m² in einem Gebäude mit einer Gesamtwohnfläche von 1.000 m², beträgt sein Miteigentumsanteil 1/10 oder 10 % des Gemeinschaftseigentums. Dementsprechend trägt er 10 % der gemeinschaftlichen Kosten und hat ein entsprechendes Stimmrecht in bestimmten Abstimmungsverfahren.
Der Miteigentumsanteil ist ein zentrales Element der Verwaltung und finanziellen Verantwortung in einer GdWE und legt fest, wie Rechte und Pflichten zwischen den Eigentümern verteilt werden.
Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen sind bauliche Veränderungen, die den Wert einer Immobilie erhöhen, den Wohnkomfort verbessern oder den Energieverbrauch senken. Diese Maßnahmen betreffen häufig das Gemeinschaftseigentum in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), können aber auch das Sondereigentum einzelner Wohnungseigentümer betreffen. Die Durchführung solcher Maßnahmen kann entweder durch die Eigentümergemeinschaft oder den einzelnen Eigentümer initiiert werden.
Beispiele für Modernisierungsmaßnahmen:
Abgrenzung zur Instandhaltung:
Im Gegensatz zu Instandhaltungsmaßnahmen, die lediglich den ursprünglichen Zustand der Immobilie wiederherstellen, erhöhen Modernisierungsmaßnahmen den Wert der Immobilie oder verbessern deren Nutzungsmöglichkeiten. Modernisierungsmaßnahmen gehen also über den reinen Erhalt hinaus und führen zu einer qualitativen Verbesserung des Gebäudes.
Kostenverteilung und Beschlussfassung:
Rechtliche Grundlage (nach WEG-Reform 2020):
Durch die WEG-Reform 2020 wurde der Beschlussprozess für Modernisierungsmaßnahmen vereinfacht. So kann eine einfache Mehrheit der Eigentümer bestimmte Modernisierungen, wie etwa Maßnahmen zur energetischen Sanierung, beschließen. Dies dient dazu, wichtige bauliche Anpassungen im Sinne der Energiewende oder Barrierefreiheit schneller umsetzen zu können. Die Kostenbeteiligung einzelner Eigentümer kann auch gestaffelt oder modifiziert werden, insbesondere wenn der Nutzen der Maßnahme nur bestimmte Eigentümer betrifft.
Vorteile von Modernisierungsmaßnahmen:
Modernisierungsmaßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Wertsteigerung und Modernisierung von Immobilien und tragen entscheidend zur langfristigen Erhaltung und Verbesserung der Immobilie bei.
Modernisierungsumlage
Die Modernisierungsumlage ist ein Mechanismus, der es Vermietern ermöglicht, die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen teilweise oder vollständig auf die Mieter umzulegen. Dies erfolgt in Form einer Mieterhöhung. Dabei handelt es sich um bauliche Maßnahmen, die den Wert der Immobilie steigern, den Wohnkomfort verbessern oder den Energieverbrauch reduzieren, wie z. B. energetische Sanierungen, der Einbau moderner Heizungsanlagen oder barrierefreie Umbaumaßnahmen.
Gesetzliche Grundlage:
Die Modernisierungsumlage ist im § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Gemäß dieser Vorschrift dürfen Vermieter nach einer Modernisierungsmaßnahme die Jahresmiete um bis zu 8 % der für die Modernisierung aufgewendeten Kosten erhöhen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Modernisierung den Wohnwert direkt erhöht oder primär der Energieeinsparung dient.
Voraussetzungen für die Modernisierungsumlage:
3. Berechnung der Umlage: Die Modernisierungsumlage beträgt maximal 8 % der Modernisierungskosten, die auf die Mietwohnung
entfallen. Nicht alle Kosten können umgelegt werden – reine Instandhaltungskosten, wie Reparaturen, die den ursprünglichen
Zustand wiederherstellen, sind nicht umlegbar.
4. Einschränkungen für Mieter: Es gibt Schutzvorschriften für Mieter, um eine übermäßige finanzielle Belastung zu verhindern. Zum
Beispiel darf die Mieterhöhung nicht zu einer unangemessenen finanziellen Härte führen. In der Praxis wird dieser Schutz aber oft
nur dann wirksam, wenn der Mieter entsprechende Nachweise liefert.
Berechnung der Modernisierungsumlage:
Die Kosten der Modernisierung werden anteilig auf die einzelnen Mietwohnungen umgelegt, basierend auf der Wohnfläche oder einem anderen geeigneten Verteilerschlüssel. Die Mieterhöhung erfolgt dauerhaft, das bedeutet, dass die erhöhte Miete auch nach der Amortisierung der Modernisierungskosten bestehen bleibt.
Beispiel:
Wenn die Modernisierungskosten für eine Wohnanlage insgesamt 50.000 Euro betragen und auf eine Wohnung 10.000 Euro entfallen, kann der Vermieter jährlich bis zu 800 Euro (8 % von 10.000 Euro) als Modernisierungsumlage auf den Mieter umlegen. Das entspricht einer monatlichen Mieterhöhung von rund 66,67 Euro.
Vorteile der Modernisierungsumlage:
Nachteile für Mieter:
Die Modernisierungsumlage bietet eine Möglichkeit, Modernisierungen finanzierbar zu machen, stellt aber zugleich eine finanzielle Belastung für Mieter dar, insbesondere wenn die Mietsteigerung durch die Maßnahmen deutlich spürbar ist.
Nachzahlungspflicht
Die Nachzahlungspflicht bezieht sich auf die Verpflichtung von Mietern oder Wohnungseigentümern, eine Differenz auszugleichen, die bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung oder der Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) entsteht. Sie tritt dann ein, wenn die im Laufe des Jahres geleisteten Vorauszahlungen (z. B. für Betriebskosten oder Hausgeld) nicht ausreichen, um die tatsächlich angefallenen Kosten zu decken.
Typische Fälle der Nachzahlungspflicht:
Rechtliche Grundlagen:
Fristen und Einwände:
Die Nachzahlungspflicht stellt sicher, dass alle Kosten gerecht auf die Beteiligten umgelegt werden. Für Mieter und Wohnungseigentümer ist es daher wichtig, die Abrechnungen sorgfältig zu prüfen und mögliche Unstimmigkeiten rechtzeitig zu melden.
Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung, die der Vermieter dem Mieter zur Verfügung stellt, um die tatsächlichen Betriebskosten eines Mietobjekts mit den geleisteten monatlichen Vorauszahlungen abzugleichen. Sie enthält detailliert die einzelnen Posten der Betriebskosten, die der Mieter während des Abrechnungszeitraums (in der Regel ein Jahr) anteilig zu tragen hat.
Bestandteile der Nebenkostenabrechnung:
Rechtliche Grundlagen:
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert genau, welche Kostenarten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Diese umfasst unter anderem:
Gemäß § 556 BGB hat der Vermieter die Pflicht, die Nebenkostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen. Der Mieter hat nach Erhalt der Abrechnung in der Regel 30 Tage Zeit, eine Nachzahlung zu leisten oder die Rückerstattung entgegenzunehmen.
Fristen und Einwände:
Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiges Instrument, um die tatsächlichen Betriebskosten eines Mietobjekts transparent zu machen und sicherzustellen, dass die Kosten gerecht verteilt werden
Offenes Fremdgeldkonto
Ein offenes Fremdgeldkonto ist ein spezielles Bankkonto, das im Rahmen der Immobilienverwaltung, insbesondere bei der Verwaltung von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) oder Mietverwaltungen, verwendet wird. Es dient dazu, Gelder von Dritten (z. B. Mietern oder Wohnungseigentümern) getrennt vom eigenen Vermögen des Verwalters zu verwalten. Es wird „offen“ genannt, weil aus den Kontoauszügen ersichtlich ist, dass das Konto im Namen der jeweiligen Gemeinschaft oder des Mieters geführt wird, und nicht im Namen des Verwalters selbst.
Zweck eines offenen Fremdgeldkontos:
Objektbuchhaltung
Die Objektbuchhaltung ist ein spezieller Bereich der Buchhaltung im Immobilienwesen, der sich auf die Verwaltung und Erfassung aller finanzwirtschaftlichen Vorgänge eines bestimmten Immobilienobjekts konzentriert. Sie stellt sicher, dass alle Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Immobilie anfallen, korrekt erfasst, verbucht und kontrolliert werden. Ziel ist es, den Eigentümern oder Verwaltern eine klare Übersicht über die finanzielle Situation des Objekts zu geben und eine ordnungsgemäße Verwaltung sicherzustellen.
Aufgaben der Objektbuchhaltung:
Vorteile der Objektbuchhaltung:
Die Objektbuchhaltung ist somit ein unverzichtbarer Bestandteil der professionellen Immobilienverwaltung, der sowohl Mietern als auch Eigentümern finanzielle Transparenz und Sicherheit bietet.
Objektprinzip
Das Objektprinzip ist ein Grundsatz in der Buchhaltung und Betriebswirtschaft, insbesondere im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung, der darauf abzielt, alle Kosten und Erträge eindeutig einem bestimmten Objekt (z. B. einer Immobilie, einem Projekt oder einem Produkt) zuzuordnen. Im Immobilienbereich bedeutet das Objektprinzip, dass sämtliche Einnahmen und Ausgaben einer bestimmten Immobilie klar zugeordnet werden, um den wirtschaftlichen Erfolg und die Kostenstruktur dieses Objekts genau zu analysieren.
Anwendung im Immobilienmanagement:
Vorteile des Objektprinzips:
Das Objektprinzip ist damit ein zentraler Bestandteil der Immobilienbewirtschaftung und Buchführung, um eine umfassende, transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage für die Verwaltung und Optimierung von Immobilien zu schaffen.
Ordnungsgemäße Verwaltung
Die ordnungsgemäße Verwaltung bezieht sich auf die korrekte und rechtlich einwandfreie Verwaltung des Gemeinschaftseigentums innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), wie sie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt ist. Sie umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um das Gemeinschaftseigentum in einem guten Zustand zu erhalten, die Interessen der Eigentümer zu wahren und die finanziellen, technischen und rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die WEG-Reform 2020 hat diesen Begriff erweitert und präzisiert.
Merkmale der ordnungsgemäßen Verwaltung:
Auswirkungen der WEG-Reform 2020:
Rechte und Pflichten der Eigentümer:
Parteifähigkeit
Parteifähigkeit beschreibt die Fähigkeit, vor Gericht als Kläger oder Beklagter aufzutreten. Im Rahmen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) spielt die Parteifähigkeit eine besondere Rolle, insbesondere nach der WEG-Reform 2020.
Parteifähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE):
Nach der WEG-Reform ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) seit 2020 eine teilrechtsfähige Körperschaft. Dies bedeutet, dass sie selbst vor Gericht auftreten kann, z. B. um Forderungen einzuklagen oder verklagt zu werden. Diese Rechtsfähigkeit wurde eingeführt, um die Verwaltung und Durchsetzung von Ansprüchen innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu erleichtern. Vor der Reform war dies komplexer, da Prozesse in der Regel von den einzelnen Eigentümern geführt werden mussten.
Konsequenzen der Parteifähigkeit:
Durch die neue Rechtslage wird die Verwaltung der GdWE wesentlich effizienter und gerichtliche Verfahren transparenter gestaltet.
Protokoll der Eigentümerversammlung
Das Protokoll der Eigentümerversammlung ist ein schriftliches Dokument, das alle Beschlüsse und wesentlichen Diskussionen festhält, die während einer Eigentümerversammlung in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) getroffen wurden. Es dient als offizieller Nachweis für die gefassten Beschlüsse und Entscheidungen und ist für alle Eigentümer bindend. Das Protokoll muss sachlich und klar verfasst sein, damit die getroffenen Entscheidungen transparent nachvollziehbar sind.
Inhalt des Protokolls:
Wichtige Aspekte zur WEG-Reform 2020:
Zeitrahmen:
Das Protokoll der Eigentümerversammlung sollte innerhalb von zwei Wochen nach der Versammlung fertiggestellt und den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Spätestens mit der Einladung zur nächsten Versammlung muss das Protokoll der vorangegangenen Versammlung zur Einsicht vorliegen.
Rechtsfähigkeit der GdWE
Seit der WEG-Reform 2020 hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine vollständige Rechtsfähigkeit erlangt. Dies bedeutet, dass die GdWE als eigenständige juristische Person auftreten kann und rechtlich selbstständig handeln darf. Vor der Reform war die GdWE nur teilweise rechtsfähig und konnte lediglich in bestimmten Angelegenheiten, wie der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, selbstständig klagen oder verklagt werden. Durch die Reform hat sich der Handlungsspielraum der GdWE erheblich erweitert.
Inhalte der Rechtsfähigkeit:
Bedeutung der WEG-Reform 2020 für die Rechtsfähigkeit:
Durch die Reform wurde die GdWE zu einer rechtsfähigen Körperschaft im Sinne der ordnungsgemäßen Verwaltung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Diese neue Rechtsstellung erleichtert die Entscheidungsprozesse innerhalb der Eigentümergemeinschaft und verschafft den Eigentümern mehr Handlungsspielraum und rechtliche Sicherheit bei der Verwaltung ihrer Immobilien.
Vorteile der vollständigen Rechtsfähigkeit:
Rechnungslegungspflicht
Die Rechnungslegungspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung, über finanzielle Vorgänge, Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen eines Unternehmens, einer Organisation oder einer Person Rechenschaft abzulegen. Sie dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit wirtschaftlicher Aktivitäten und gilt für Unternehmen, Körperschaften und auch Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE).
Wer ist rechnungslegungspflichtig?
Inhalt der Rechnungslegung:
WEG-Reform 2020:
Durch die WEG-Reform 2020 wurde die Rechnungslegungspflicht der Verwaltung in Wohnungseigentümergemeinschaften weiter gestärkt. Der Verwalter muss eine transparente und ordnungsgemäße Jahresabrechnung vorlegen, die alle Einnahmen und Ausgaben sowie den Zustand der Rücklagen klar darstellt. Die Eigentümer können auf Basis dieser Abrechnung über Maßnahmen wie Instandhaltungen oder Anpassungen der Rücklagen entscheiden.
Rechtsfolgen bei Verstößen:
Wenn ein Verwalter oder Unternehmen seinen Rechnungslegungspflichten nicht nachkommt, können rechtliche Konsequenzen folgen, einschließlich:
Rauchwarnmelderpflicht
Die Rauchwarnmelderpflicht schreibt vor, dass in Wohnungen und Häusern Rauchmelder installiert sein müssen, um die Bewohner im Falle eines Brandes frühzeitig zu warnen. Diese Pflicht gilt in nahezu allen Bundesländern in Deutschland und dient dem Schutz von Leben und Gesundheit, indem die Bewohner vor der tödlichen Gefahr einer Rauchvergiftung gewarnt werden. Die genauen Regelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert, wodurch es Unterschiede bei den Fristen und Anforderungen geben kann.
Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen:
Änderungen durch die WEG-Reform 2020:
Durch die WEG-Reform wurde klargestellt, dass auch in Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern besteht. Die Gemeinschaft kann Beschlüsse zur einheitlichen Installation und Wartung der Rauchwarnmelder im gesamten Gebäude fassen, was oft zu effizienteren Wartungslösungen führt. Der Verwalter der GdWE ist dann für die Umsetzung und Einhaltung dieser Pflicht zuständig.
Fristen und Übergangsregelungen:
Rückbauverpflichtung
Die Rückbauverpflichtung beschreibt die Pflicht einer Person oder eines Unternehmens, bauliche oder technische Änderungen an einer Immobilie oder einem Grundstück rückgängig zu machen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dies tritt in der Regel ein, wenn bauliche Maßnahmen ohne die erforderlichen Genehmigungen vorgenommen wurden oder wenn es sich um temporäre bauliche Veränderungen handelt, die nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums wieder entfernt werden müssen.
Gründe für eine Rückbauverpflichtung:
Rückbau in der Praxis:
Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
Sondereigentum
Das Sondereigentum ist ein rechtlicher Begriff im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und bezeichnet den Teil einer Immobilie, der einem einzelnen Wohnungseigentümer zur alleinigen Nutzung und Verfügung zusteht. Es ist der Gegenpol zum Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) gemeinsam gehört. Das Sondereigentum erlaubt dem Eigentümer, seine Wohnung oder Teile der Immobilie individuell zu nutzen, zu gestalten und zu verwalten.
Bestandteile des Sondereigentums:
Was gehört nicht zum Sondereigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Gebäudeteile, die für die Sicherheit, Struktur und den Betrieb des gesamten Gebäudes notwendig sind. Dazu zählen unter anderem:
Diese Bereiche dürfen nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert oder genutzt werden.
Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht ist ein im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregeltes Recht, das einem bestimmten Wohnungseigentümer das exklusive Nutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums gewährt. Es erlaubt dem berechtigten Eigentümer, einen Teil des gemeinschaftlich genutzten Eigentums (z. B. Garten, Stellplatz, Terrasse) alleine zu nutzen, während die übrigen Wohnungseigentümer von der Nutzung ausgeschlossen sind. Allerdings bleibt der Bereich weiterhin im rechtlichen Eigentum der gesamten Gemeinschaft und zählt nicht zum Sondereigentum.
Merkmale des Sondernutzungsrechts:
Beispiele für Sondernutzungsrechte:
Sonderumlage
Das SDie Sonderumlage ist eine außerordentliche finanzielle Maßnahme, die in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) erhoben wird, um unvorhergesehene oder besonders hohe Kosten zu decken. Diese werden auf alle Wohnungseigentümer entsprechend ihrer Miteigentumsanteile umgelegt, um die Finanzierung der notwendigen Ausgaben sicherzustellen. Sie tritt ein, wenn die regulären Instandhaltungsrücklagen nicht ausreichen, um größere Reparaturen, Modernisierungen oder andere Kosten zu decken.
Gründe für eine Sonderumlage:
Beschluss und Verteilung:
Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Die Sondereigentumsverwaltung (SEV) bezeichnet die Verwaltung des Sondereigentums innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE). Während das Gemeinschaftseigentum durch den Verwalter der GdWE betreut wird, betrifft die Sondereigentumsverwaltung die Verwaltung von Eigentumsteilen, die einem einzelnen Eigentümer zur alleinigen Nutzung gehören, wie z. B. eine Wohnung oder ein Gewerberaum.
Aufgaben der Sondereigentumsverwaltung:
Die Sondereigentumsverwaltung umfasst im Wesentlichen die Verwaltung der individuellen Eigentumseinheiten und ist darauf ausgerichtet, den Eigentümer zu entlasten. Folgende Aufgaben fallen häufig darunter:
Vorteile der Sondereigentumsverwaltung:
Diese Bereiche dürfen nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert oder genutzt werden.
Teileigentum
Teileigentum ist ein Begriff aus dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und beschreibt das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken bestimmten Räumen in einer Immobilie. Es unterscheidet sich vom Wohnungseigentum dadurch, dass es für gewerbliche oder sonstige Zwecke genutzt wird, beispielsweise als Büro, Praxis oder Ladengeschäft. Es ist somit Teil eines Gesamteigentums, das mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum verbunden ist.
Merkmale des Teileigentums:
Abgrenzung zum Wohnungseigentum:
Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das für die Aufteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sorgt. Sie wird vom Eigentümer der Immobilie (z. B. einem Bauträger) erstellt und beim Grundbuchamt eingereicht. Die Teilungserklärung bildet die Grundlage für die Schaffung von Wohnungseigentum und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE).
Inhalte der Teilungserklärung:
Zweck und Bedeutung:
Die Teilungserklärung ist von großer Bedeutung, da sie die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb einer Eigentümergemeinschaft klar definiert. Sie legt fest, wie die Immobilie genutzt, verwaltet und instandgehalten wird. Auch spätere Käufer von Wohnungseigentum sind an die Bestimmungen der Teilungserklärung gebunden.
Eintragung im Grundbuch:
Damit die Teilungserklärung rechtliche Wirkung entfaltet, muss sie beim Grundbuchamt eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die bestätigt, dass die einzelnen Einheiten baulich voneinander getrennt sind und eigenständig genutzt werden können. Erst mit dieser Eintragung wird das Sondereigentum an einer Wohnung oder einem Teileigentum rechtlich wirksam.
Teilungsvertrag
Ein Teilungsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Aufteilung eines Eigentums oder einer Immobilie zwischen mehreren Miteigentümern regelt. Er wird in der Regel dann abgeschlossen, wenn eine Immobilie, die mehreren Personen gemeinsam gehört, in separate Einheiten aufgeteilt wird. Ein häufiges Anwendungsbeispiel ist die Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen, die anschließend als Sondereigentum verkauft oder vermietet werden können. Der Teilungsvertrag ist somit eine vertragliche Grundlage, um aus einem Gesamteigentum (z. B. ein Mehrparteienhaus) mehrere rechtlich eigenständige Einheiten zu schaffen.
Wichtige Inhalte des Teilungsvertrags:
Unterschiede zur Teilungserklärung:
Der Teilungsvertrag unterscheidet sich von der Teilungserklärung, die in der Regel vom ursprünglichen Eigentümer einer Immobilie abgegeben wird, um eine Immobilie in Sondereigentumseinheiten zu unterteilen. Ein Teilungsvertrag wird häufig dann verwendet, wenn mehrere Miteigentümer das Eigentum an einer Immobilie aufteilen und diese Vereinbarung gemeinsam treffen.
Teilversteigerung
Die Teilversteigerung ist ein rechtliches Verfahren, bei dem nur ein Teil einer Immobilie zwangsversteigert wird, anstatt des gesamten Objekts. Dieses Verfahren kann bei einer Immobilie angewandt werden, die mehreren Eigentümern gehört (z. B. bei einer Erbengemeinschaft oder Miteigentümergemeinschaft). Die Teilversteigerung ist eine Möglichkeit, den Anteil eines Miteigentümers an einer Immobilie zwangsweise zu veräußern, um offene Forderungen (z. B. Schulden) zu begleichen, ohne dass die gesamte Immobilie verkauft werden muss.
Voraussetzungen für eine Teilversteigerung:
Ablauf der Teilversteigerung:
Vorteile:
Nachteile:
Umlaufbeschluss
Nach § 23 Abs. 3 WEG können Beschlüsse in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) auch ohne eine formelle Eigentümerversammlung im Umlaufverfahren gefasst werden. Dieses Verfahren bietet eine flexible Möglichkeit, Entscheidungen schnell und effizient zu treffen, insbesondere bei kleineren Gemeinschaften oder wenn eine persönliche Zusammenkunft schwierig ist.
Was ist ein Umlaufbeschluss?
Ein Umlaufbeschluss ermöglicht es den Wohnungseigentümern, über einen Beschlussantrag abzustimmen, ohne eine Eigentümerversammlung abzuhalten. Stattdessen werden die Eigentümer auf elektronischem oder schriftlichem Wege informiert und stimmen individuell ab. Die Reform von 2020 erleichterte dieses Verfahren erheblich, indem die Abstimmung per Textform (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder SMS) zugelassen wurde.
Wie funktioniert das Umlaufverfahren?
Initiierung des Umlaufbeschlusses:
Der Umlaufbeschluss kann sowohl durch den Verwalter, den Verwaltungsbeirat als auch durch einen Eigentümer eingeleitet werden.
Verfahren:
Vor der Reform musste die Abstimmung per Schriftform (z. B. per Brief) erfolgen. Seit der WEG-Reform 2020 ist jedoch auch die Textform erlaubt. Dies bedeutet, dass die Eigentümer nun per E-Mail, WhatsApp oder SMS über den Beschlussvorschlag informiert werden können.
Es gibt zwei mögliche Vorgehensweisen:
Abstimmungsmehrheit
Nach der WEG-Reform 2020 gibt es wesentliche Änderungen in Bezug auf die Mehrheitsanforderungen:
Wirkung und Veröffentlichung
Der Umlaufbeschluss wird erst nach der Verkündung des Ergebnisses wirksam. Dies erfolgt durch den Verwalter, sobald alle Ergebnisse vorliegen. Die Veröffentlichung kann ebenfalls in Textform (E-Mail, Post) oder durch Aushang im Gebäude erfolgen.
Anfechtung
Wie bei Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung, kann auch der Umlaufbeschluss innerhalb von vier Wochen nach schriftlicher Verkündung angefochten werden. Die Anfechtung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht, und es gilt das Zustellungsdatum an den Eigentümer.
Zusammenfassung der Änderungen durch die WEG-Reform 2020:
Der Umlaufbeschluss bietet der GdWE somit eine moderne und effiziente Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen, ohne die formellen Anforderungen einer Eigentümerversammlung zu erfüllen.
Untergemeinschaft
Eine Untergemeinschaft ist ein rechtlicher Zusammenschluss innerhalb einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), der aus einer Teilmenge der Wohnungseigentümer besteht. Sie kann gebildet werden, wenn es innerhalb eines größeren Wohnungseigentumsobjekts (wie z. B. einer großen Wohnanlage oder einem Mischkomplex aus Wohn- und Gewerbeeinheiten) Bereiche gibt, die nur von bestimmten Eigentümern genutzt werden oder wenn bestimmte Verwaltungstätigkeiten und Verantwortlichkeiten delegiert werden sollen. Die Untergemeinschaften verwalten diese speziellen Bereiche des Gemeinschaftseigentums oder Teile des Sondereigentums eigenständig, während übergeordnete Entscheidungen weiterhin in der Gesamtgemeinschaft getroffen werden.
Zweck und Einsatzbereiche:
Entscheidungsbefugnis:
Untergemeinschaften haben in der Regel eigene Beschlusskompetenzen für Themen, die ausschließlich ihre Bereiche betreffen. Über Angelegenheiten, die das gesamte Gemeinschaftseigentum betreffen, entscheidet jedoch weiterhin die Gesamtheit der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung.
Rechtliche Grundlage:
Die Bildung einer Untergemeinschaft ist in der Teilungserklärung oder in der Gemeinschaftsordnung geregelt. In dieser Regelung werden die Zuständigkeiten und Aufgaben der Untergemeinschaft festgelegt, ebenso wie ihre finanzielle Unabhängigkeit und die Beitragspflichten der beteiligten Eigentümer.
Vorteile:
Nachteile:
Unwirtschaftlichkeit
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), eine Situation, in der Maßnahmen, Investitionen oder bestimmte Entscheidungen wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. Es wird davon gesprochen, wenn die Kosten einer Maßnahme in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen, oder wenn alternative, kostengünstigere Lösungen zur Verfügung stehen. In der Praxis wird die Frage der Unwirtschaftlichkeit häufig bei Entscheidungen über Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie bei der Verteilung von Kosten unter den Wohnungseigentümern relevant.
Beispiele für Unwirtschaftlichkeit:
Rechtskontext in der GdWE:
Anfechtung wegen Unwirtschaftlichkeit:
Ein Eigentümer hat die Möglichkeit, einen Beschluss der Gemeinschaft als unwirtschaftlich vor Gericht anzufechten, wenn er der Meinung ist, dass die Kosten nicht gerechtfertigt sind. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Beschluss zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung führt, ohne dass der Nutzen für die Eigentümergemeinschaft deutlich ist.
Verteilerschlüssel
Der Verteilungsschlüssel ist eine Regelung, die festlegt, wie bestimmte Kosten in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder einer Mietgemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer oder Mieter verteilt werden. Dieser Schlüssel kommt immer dann zur Anwendung, wenn Kosten, wie Betriebskosten, Instandhaltungen oder Modernisierungen, anteilig unter den Nutzern eines Gebäudes aufgeteilt werden müssen. Der Verteilungsschlüssel kann verschiedene Berechnungsgrundlagen haben und richtet sich häufig nach gesetzlichen Vorgaben oder individuellen Vereinbarungen innerhalb der Gemeinschaft.
Arten von Verteilungsschlüsseln:
Individuelle Vereinbarungen:
In vielen Fällen können die Eigentümer auch individuelle Vereinbarungen zum Verteilungsschlüssel treffen, wenn sie der Meinung sind, dass bestimmte Kosten anders verteilt werden sollten. Diese Vereinbarungen müssen in der Teilungserklärung oder durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung festgelegt werden.
Verkehrssicherungspflicht
Die Verkehrssicherungspflicht ist eine gesetzliche Pflicht, die Eigentümern, Vermietern und Verwaltern von Grundstücken und Gebäuden auferlegt wird, um sicherzustellen, dass keine Gefahr für Dritte von diesen Objekten ausgeht. Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, muss dafür sorgen, dass Dritte, die diese Gefahrenquelle nutzen oder betreten, vor Schaden bewahrt werden. Dies bedeutet, dass notwendige Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Unfälle oder Schäden zu verhindern.
Wer ist verantwortlich?
Typische Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht:
Rechtsfolgen bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht:
Wenn die Verkehrssicherungspflicht verletzt wird und Dritte dadurch zu Schaden kommen, kann der Verantwortliche haftbar gemacht werden. Dies kann zu Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld führen. Die Haftung tritt ein, wenn nachgewiesen wird, dass der Verantwortliche seine Pflicht zur Sicherung vernachlässigt hat.
Verwaltervertrag
Ein Verwaltervertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und dem Verwalter, der die Rechte und Pflichten des Verwalters sowie die Rahmenbedingungen für die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums festlegt. Der Vertrag dient als rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit und legt fest, welche Aufgaben der Verwalter übernimmt, wie er entlohnt wird und unter welchen Bedingungen das Vertragsverhältnis beendet werden kann.
Inhalte des Verwaltervertrags:
Wichtige rechtliche Aspekte:
Verwaltervollmacht
Die Verwaltervollmacht ist ein zentraler Bestandteil der Verwaltung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und regelt, welche Befugnisse der Verwalter im Rahmen seiner Tätigkeit hat. Diese Vollmacht ermöglicht es dem Verwalter, im Namen der GdWE rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen und Handlungen vorzunehmen, die der Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums dienen. Die WEG-Reform 2020 hat den Handlungsspielraum des Verwalters in bestimmten Bereichen ausgeweitet und das Verfahren vereinfacht.
Umfang der Verwaltervollmacht
Die Verwaltervollmacht umfasst folgende Bereiche:
Änderungen durch die WEG-Reform 2020
Die WEG-Reform hat die Rolle des Verwalters in der GdWE gestärkt, insbesondere durch folgende Anpassungen:
Verwalterzustimmung
Der VeDie Verwalterzustimmung bezeichnet die Erlaubnis des Verwalters einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), die in bestimmten Situationen notwendig ist, damit ein Wohnungseigentümer eine bestimmte Handlung vornehmen darf. Diese Zustimmung ist bei bestimmten Entscheidungen oder Maßnahmen erforderlich, die das Gemeinschaftseigentum oder die Belange der gesamten Eigentümergemeinschaft betreffen. Die Erfordernis der Verwalterzustimmung wird in der Regel in der Gemeinschaftsordnung oder im Verwaltervertrag festgelegt.
Wann ist die Verwalterzustimmung erforderlich?
Rechtsgrundlage und Einschränkungen:
Verwaltungsbeirat
Der Verwaltungsbeirat ist ein Gremium in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), das den Verwalter bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums unterstützt und eine beratende Funktion übernimmt. Er fungiert als Schnittstelle zwischen dem Verwalter und den Eigentümern und hilft dabei, die Interessen der Wohnungseigentümer zu vertreten. Der Verwaltungsbeirat wird von der Eigentümerversammlung gewählt und hat keine eigene Entscheidungsmacht, sondern übernimmt vor allem beratende und kontrollierende Aufgaben.
Aufgaben des Verwaltungsbeirats:
Zusammensetzung und Wahl:
Rechte und Pflichten des Verwaltungsbeirats:
Verwaltungseinheit
Verwaltungseinheit im Kontext einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) bezieht sich auf eine abgegrenzte Einheit innerhalb eines Gebäudekomplexes oder einer Immobilie, die für die Verwaltung oder Nutzung bestimmt ist. Diese Einheiten können sowohl Wohnräume als auch gewerblich genutzte Flächen sein, die in einer Teilungserklärung festgelegt sind. Eine Verwaltungseinheit ist also eine rechtliche und physische Untereinheit eines größeren Gebäudes, die separat verwaltet und genutzt werden kann.
Arten von Verwaltungseinheiten:
Verwaltung und Zuständigkeiten:
Verknüpfung mit der Teilungserklärung:
Die Definition und genaue Nutzung einer Verwaltungseinheit wird in der Teilungserklärung festgelegt. Diese Erklärung definiert, welche Teile der Immobilie zum Gemeinschaftseigentum und welche zum Sondereigentum gehören, und beschreibt die Art der Nutzung der verschiedenen Einheiten. So wird sichergestellt, dass jeder Eigentümer einer Einheit genau weiß, welche Rechte und Pflichten mit seiner Verwaltungseinheit verbunden sind.
Versammlungsprotokoll
Das Versammlungsprotokoll ist ein schriftlicher Nachweis über den Verlauf und die Ergebnisse einer Eigentümerversammlung in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Es enthält alle gefassten Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse und wichtigen Diskussionen, die während der Versammlung stattgefunden haben. Das Protokoll dient der Dokumentation und ist ein wichtiger rechtlicher Beleg für die getroffenen Entscheidungen.
Inhalt eines Versammlungsprotokolls
Versicherungspflicht
Versicherungspflicht bezieht sich auf die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder eines Eigentümers, bestimmte Versicherungen abzuschließen, um Risiken abzusichern, die mit dem Besitz und der Nutzung einer Immobilie verbunden sind. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass im Falle von Schäden an der Immobilie, Unfällen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen eine ausreichende finanzielle Deckung vorhanden ist, um die Schäden zu beheben oder Dritte zu entschädigen.
Versicherungspflichten für die GdWE:
Versicherungspflichten für den Eigentümer:
Verteilerschlüssel
Der Verteilungsschlüssel ist eine Regelung, die festlegt, wie bestimmte Kosten in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) oder einer Mietgemeinschaft auf die einzelnen Eigentümer oder Mieter verteilt werden. Dieser Schlüssel kommt immer dann zur Anwendung, wenn Kosten, wie Betriebskosten, Instandhaltungen oder Modernisierungen, anteilig unter den Nutzern eines Gebäudes aufgeteilt werden müssen. Der Verteilungsschlüssel kann verschiedene Berechnungsgrundlagen haben und richtet sich häufig nach gesetzlichen Vorgaben oder individuellen Vereinbarungen innerhalb der Gemeinschaft.
Arten von Verteilungsschlüsseln:
Individuelle Vereinbarungen:
In vielen Fällen können die Eigentümer auch individuelle Vereinbarungen zum Verteilungsschlüssel treffen, wenn sie der Meinung sind, dass bestimmte Kosten anders verteilt werden sollten. Diese Vereinbarungen müssen in der Teilungserklärung oder durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung festgelegt werden.
Vorauszahlung
Die Vorauszahlung bezeichnet in der Immobilienverwaltung Zahlungen, die ein Mieter oder Eigentümer im Voraus leistet, um zukünftige Kosten abzudecken. Diese werden insbesondere bei der Betriebskostenabrechnung oder im Rahmen der Nebenkosten von Mietwohnungen erhoben. Die geleisteten Vorauszahlungen werden später mit den tatsächlichen Kosten verrechnet, wobei eine Nachzahlung oder Rückerstattung erfolgen kann, je nachdem, ob die tatsächlichen Kosten über oder unter den Vorauszahlungen lagen.
Vorauszahlungen in der GdWE und Mietverwaltung:
Wichtige Punkte:
Vorschussanpassungen
Vorschussanpassungen beziehen sich auf die Anpassung der monatlichen Vorauszahlungen der Wohnungseigentümer, die im Wirtschaftsplan einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) festgelegt werden. Diese Anpassungen sind notwendig, wenn sich während oder nach Ablauf des Wirtschaftsjahres herausstellt, dass die tatsächlichen Kosten von den ursprünglich kalkulierten Vorauszahlungen abweichen. Durch die WEG-Reform 2020 haben Vorschussanpassungen eine größere Bedeutung erlangt, da sie nun vermehrt im Fokus der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft stehen.
Zweck und Gründe für Vorschussanpassungen:
Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht gibt einer bestimmten Partei das Recht, eine Immobilie zu den gleichen Konditionen zu erwerben, wie sie einem Dritten angeboten wurden, bevor der Kauf an den Dritten abgeschlossen wird. Im Rahmen einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) besteht ein solches Vorkaufsrecht in der Regel nur, wenn es in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung ausdrücklich geregelt ist.
Arten des Vorkaufsrechts:
Vermögensbericht
Der Vermögensbericht ist eine wichtige Neuerung der WEG-Reform 2020 und ergänzt die Jahresabrechnung in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Er bietet eine detaillierte Übersicht über den tatsächlichen Vermögensstand der Gemeinschaft und soll Transparenz über die finanzielle Situation der GdWE schaffen. Der Verwalter ist verpflichtet, diesen Bericht nach Ablauf eines Kalenderjahres zu erstellen und jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen.
Inhalt des Vermögensberichts:
Zweck des Vermögensberichts:
Der Vermögensbericht dient vor allem dazu, die finanzielle Lage der GdWE transparent darzustellen und den Wohnungseigentümern die Möglichkeit zu geben, den tatsächlichen Stand der Rücklagen und Verbindlichkeiten zu überprüfen. Damit wird vermieden, dass finanzielle Risiken übersehen werden. Zudem hilft der Bericht, möglichen Handlungsbedarf rechtzeitig zu erkennen.
Unterschied zur Jahresabrechnung:
Im Gegensatz zur Jahresabrechnung, die auf den Einnahmen und Ausgaben der GdWE basiert und nach dem Abflussprinzip erstellt wird, gibt der Vermögensbericht einen statischen Überblick über den Stand des Gemeinschaftsvermögens zum Jahresende.
Wertprinzip
Das Wertprinzip ist ein Abstimmungsverfahren, das in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) verwendet wird. Dabei richtet sich das Stimmgewicht eines Eigentümers nach dem Wert seines Miteigentumsanteils am Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, dass Eigentümer von größeren Einheiten oder solchen mit einem höheren Miteigentumsanteil entsprechend mehr Stimmen haben als Eigentümer kleinerer Einheiten.
Anwendung des Wertprinzips:
Vorteile:
Größere oder wertvollere Einheiten haben ein größeres Gewicht bei Entscheidungen, die die Gemeinschaft betreffen, was häufig als gerechter empfunden wird.
Nachteile:
Eigentümer kleinerer Einheiten haben weniger Einfluss auf Entscheidungen, was insbesondere bei wichtigen Entscheidungen zu Ungleichgewichten führen kann.
Wirtschaftsjahr
Gemäß der WEG-Reform 2020 ist es üblich, dass das Wirtschaftsjahr einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit dem Kalenderjahr identisch ist, also vom 01. Januar bis 31. Dezember läuft. Diese Vorgehensweise sorgt für klare und transparente Abrechnungen und erleichtert die Erstellung des Wirtschaftsplans. Zudem vermeidet die Kopplung an das Kalenderjahr Überschneidungen mit steuerlichen Abrechnungszeiträumen und sorgt für eine bessere Nachvollziehbarkeit.
Wichtig ist, dass die Eigentümergemeinschaft per Beschluss oder in der Teilungserklärung auch eine andere Zeitspanne für das Wirtschaftsjahr festlegen kann. Diese Möglichkeit besteht theoretisch, wird jedoch in der Praxis selten genutzt, da das Kalenderjahr aufgrund der administrativen Einfachheit und Vergleichbarkeit bevorzugt wird.
Ein entscheidender Aspekt der WEG-Reform ist, dass die Eigentümergemeinschaft nun primär über Nachschüsse oder Vorschussanpassungen abstimmt und nicht mehr über die Jahresabrechnung selbst. Dies bietet zusätzliche Rechtssicherheit bei der Verteilung der Kosten und Lasten innerhalb der Gemeinschaft.
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan ist ein zentrales Instrument in der Verwaltung einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Er enthält eine Prognose der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der GdWE für das kommende Wirtschaftsjahr und dient als Grundlage für die monatlichen Vorauszahlungen der Eigentümer. Der Wirtschaftsplan wird in der Regel auf der Eigentümerversammlung beschlossen und bietet den Eigentümern einen Überblick über die erwarteten Kosten, wie z. B. für Betriebskosten, Instandhaltungsmaßnahmen und Rücklagenbildung.
Inhalte des Wirtschaftsplans:
Bedeutung nach der WEG-Reform 2020:
Durch die WEG-Reform 2020 wurde die Verantwortung des Verwalters für die Erstellung und Einbringung des Wirtschaftsplans gestärkt. Der Verwalter muss den Wirtschaftsplan erstellen und ihn der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Der Plan bildet die Grundlage für die Verwaltungskosten der GdWE und die monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer.
Nach der Reform beschließen die Wohnungseigentümer nicht mehr direkt über die Jahresabrechnung, sondern nur noch über die Vorschussanpassungen oder Nachschüsse, die sich aus dem Wirtschaftsplan ergeben.
Wohnungseigentum
Wohnungseigentum bezeichnet das Sondereigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrparteiengebäude, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes, wie z. B. Flure, Treppenhäuser oder das Dach. Dieses Rechtskonstrukt ermöglicht es, dass mehrere Parteien Eigentümer verschiedener Wohnungen in einem Gebäude sind, während sie gemeinsam für die Verwaltung und Instandhaltung der gemeinschaftlichen Flächen verantwortlich sind.
Bestandteile des Wohnungseigentums:
Rechte und Pflichten:
Als Eigentümer einer Wohnung hat man das Recht, diese nach Belieben zu nutzen oder zu vermieten, unter der Voraussetzung, dass die Rechte der anderen Eigentümer gewahrt werden. Gleichzeitig bestehen Pflichten, insbesondere die finanzielle Beteiligung an der Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Verwaltung des Wohnungseigentums:
Die Verwaltung erfolgt in der Regel durch eine Hausverwaltung und unter der Aufsicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Entscheidungen über das Gemeinschaftseigentum werden durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst, in der alle Eigentümer nach ihrem Stimmrecht beteiligt sind.
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt alle rechtlichen Aspekte des Wohnungseigentums, von der Begründung bis zur Verwaltung und Veräußerung. Es legt die Rechte und Pflichten der Eigentümer fest und beschreibt das Verfahren für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung ist eine essenzielle Versicherung für jede Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) sowie für Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern. Sie schützt das Gemeinschaftseigentum und das Gebäude selbst vor Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder andere Naturereignisse verursacht werden. Für die GdWE ist der Abschluss dieser Versicherung meist verpflichtend, da sie das gesamte Gebäude absichert und die finanziellen Folgen von Schäden minimiert.
Deckungsumfang:
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die am Gebäude selbst und den fest mit ihm verbundenen Bestandteilen entstehen.
Dazu gehören:
Relevanz für die GdWE:
In der Wohnungseigentümergemeinschaft trägt die Wohngebäudeversicherung zur finanziellen Sicherheit aller Eigentümer bei, da sie im Falle von Gebäudeschäden die Wiederherstellung oder Reparatur finanziert. Die Kosten der Versicherung werden in der Regel im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Wohnungseigentümer umgelegt, basierend auf deren Miteigentumsanteilen.
Wohngeld
Wohngeld ist eine staatliche Zuschussleistung für Haushalte, die Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen. Es wird gewährt, um die finanzielle Belastung durch Miete oder die Kosten einer Eigentumswohnung zu mindern. Das Wohngeld gibt es in zwei Formen: als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum.
Formen des Wohngeldes:
Berechnung des Wohngeldes:
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
Das Wohngeldgesetz (WoGG) regelt die Ansprüche und Berechnungen. Es ist wichtig, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat und die Wohnkosten nachweislich nicht allein tragen kann.
Relevanz für Wohnungseigentümer:
In einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) kommt Wohngeld als Lastenzuschuss für Eigentümer in Frage, die ihre selbstgenutzte Wohnung besitzen, aber aufgrund niedrigen Einkommens nicht in der Lage sind, die monatlichen Belastungen (z. B. Kreditraten und Hausgeld) vollständig zu zahlen.
Wohnungseigentümer
Ein Wohnungseigentümer ist eine Person, die Sondereigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrparteienhaus besitzt und gleichzeitig einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Gebäudes hält. Das bedeutet, der Wohnungseigentümer hat das exklusive Nutzungsrecht an seiner Wohnung und ist gleichzeitig an den gemeinschaftlichen Flächen des Hauses (wie Treppenhaus, Dach oder Außenanlagen) beteiligt.
Rechte des Wohnungseigentümers:
Pflichten des Wohnungseigentümers:
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE):
Alle Wohnungseigentümer bilden zusammen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Diese Gemeinschaft trifft in der Eigentümerversammlung Beschlüsse zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und ist für die ordnungsgemäße Verwaltung zuständig.
Zahlungsverzug
Der Zahlungsverzug bezeichnet die Situation, in der ein Wohnungseigentümer oder Mieter seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, also fällige Zahlungen, wie beispielsweise das Hausgeld oder Miete, nicht fristgerecht leistet. Für Wohnungseigentümer in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) betrifft der Zahlungsverzug vor allem die pünktliche Zahlung des Hausgeldes oder von Nachschüssen, die zur Deckung der laufenden Kosten und der Instandhaltungsrücklagen benötigt werden.
Ursachen für Zahlungsverzug:
Rechtsfolgen des Zahlungsverzugs:
Präventive Maßnahmen:
Zinsanspruch
Ein Zinsanspruch entsteht in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE), wenn ein Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, beispielsweise bei der Zahlung des Hausgeldes oder von Nachschüssen. In diesem Fall hat die GdWE das Recht, Verzugszinsen geltend zu machen, um den Verzugsschaden auszugleichen.
Voraussetzungen für den Zinsanspruch:
Höhe der Verzugszinsen:
Bedeutung in der GdWE:
Zertifizierter Verwalter
Mit der WEG-Reform 2020 wurden neue Standards für Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE) eingeführt, um sicherzustellen, dass Verwalter die notwendigen Fachkenntnisse für die ordnungsgemäße Verwaltung besitzen.
1. § 26a WEG – Der zertifizierte Verwalter
Ab dem 01.12.2023 haben Wohnungseigentümer das Recht, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen. Dieser Verwalter muss seine fachliche Eignung durch eine IHK-Prüfung nachweisen.
2. § 7 ZertVerwV – Gleichstellung
Verwalter, die über bestimmte berufliche Qualifikationen, wie einen immobilienwirtschaftlichen Hochschulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau/zum Immobilienkaufmann oder zur Kauffrau/zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, verfügen, sind nach § 7 ZertVerwV einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt und erfüllen somit den Anspruch gemäß § 26a WEG. Damit wird der ab 01.12.2023 geltende Anspruch für Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG erfüllt.
3. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG – Anspruch der Wohnungseigentümer
Wohnungseigentümer können ab 01.12.2023 verlangen, dass nur noch ein zertifizierter Verwalter bestellt wird, um eine ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten. Dies stärkt die Rechte der Eigentümer und bietet Sicherheit in der professionellen Verwaltung.
Übergangsregelung:
Erfahrene Verwalter, die bereits mehrere Jahre tätig sind, können bis Ende 2023 von der Prüfpflicht befreit werden, sofern sie ihre berufliche Kompetenz nachweisen können.
Zwangsversteigerung
Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, das in Kraft tritt, wenn ein Eigentümer seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, etwa bei Hausgeldrückständen oder Krediten. Sie dient dazu, die Forderungen der Gläubiger durch den Verkauf der Immobilie zu befriedigen. Das Verfahren wird durch das Amtsgericht eingeleitet und abgewickelt. Nach der WEG-Reform 2020 kann auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) unter bestimmten Voraussetzungen die Zwangsversteigerung einleiten, um ausstehende Beiträge einzutreiben.
Zweckbestimmung
Die Zweckbestimmung ist eine rechtliche Festlegung, die definiert, wofür eine Immobilie oder bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums oder Sondereigentums in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) genutzt werden dürfen. Diese Bestimmung wird in der Regel in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung festgehalten und kann auch durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung weiter konkretisiert oder angepasst werden.
Zweckbestimmung im Wohnungseigentum:
Änderung der Zweckbestimmung:
Eine Änderung der festgelegten Zweckbestimmung bedarf in der Regel eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer und kann in bestimmten Fällen auch eine einstimmige Zustimmung erfordern, wenn grundlegende Änderungen am Nutzungszweck des Gemeinschaftseigentums oder Sondereigentums vorgenommen werden sollen.
Zweckentfremdung
Der Begriff Zweckentfremdung beschreibt in der Immobilienverwaltung die abweichende Nutzung von Wohnraum oder Gemeinschaftseigentum entgegen der in der Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung oder gesetzlichen Vorgaben festgelegten Zweckbestimmung. Dies kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wenn der ursprünglich vorgesehene Nutzungszweck nicht eingehalten wird.
Zweckentfremdung von Wohnraum:
Eine Zweckentfremdung von Wohnraum liegt vor, wenn Wohnraum für andere Zwecke genutzt wird, zum Beispiel:
Zweckentfremdung im Rahmen der GdWE:
Auch in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) kann Zweckentfremdung auftreten. Typische Beispiele:
Gesetzliche Grundlage:
In vielen Städten und Gemeinden gibt es Gesetze oder Verordnungen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden sollen, insbesondere in Regionen mit Wohnraummangel. Diese Regelungen können Vermietern hohe Bußgelder auferlegen, wenn sie Wohnraum entgegen seiner eigentlichen Bestimmung nutzen.
Konsequenzen der Zweckentfremdung:
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Das Hausgeld ist ein monatlicher Beitrag, den die Mitglieder einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zur Deckung der laufenden Kosten des Gemeinschaft- seigentums zahlen. Diese Zahlungen dienen dazu, die Verwaltung, Instandhaltung und den Betrieb ...
Gemeinschaftseigentum bezeichnet alle Teile eines Grundstücks oder Gebäudes, die im Eigentum aller Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) stehen und gemeinschaftlich genutzt oder verwaltet werden ...
Das Hausgeld ist ein monatlicher Beitrag, den die Mitglieder einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zur Deckung der laufenden Kosten des Gemeinschaft- seigentums zahlen. Diese Zahlungen dienen dazu, die Verwaltung, Instandhaltung und den Betrieb ...
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